Passbeschaffung Afghanistan

Seit der Machtübernahme der Taliban stehen afghanische Auslandsvertretungen in Deutschland vor Schwierigkeiten, neue Pässe oder Personaldokumente auszustellen. Verlängerungen von Pässen und Personaldokumenten scheinen möglich zu sein. Für viele Afghan*innen ist es somit momentan nicht möglich, ihre aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten, insbesondere die Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung, zu erfüllen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Situation der Betroffenen haben. Beispielsweise wenn es um die Identitätsklärung von Geduldeten oder von Anwärter*innen auf Niederlassungserlaubnisse geht.

Die Diakonie Württemberg veröffentlicht hierzu Hinweise und die Diakonie Deutschland hat verschiedene Musterschreiben herausgegeben, die in der Beratungsarbeit verwendet werden können:

  1. Afghanische Staatsangehörige mit einer Duldung „für Personen mit ungeklärter Identität“ (§ 60b AufenthG) (Musterschreiben 1: Streichung des Zusatzes „für Personen mit ungeklärter Identität“ bei Duldung)
  2. afghanische Staatsangehörige, die die Ausstellung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen (Musterschreiben 2: Absehen/Ausnahme von der Passpflicht bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis),
  3. afghanische Staatsangehörige, die einen „Reiseausweis für Ausländer“ beantragen (Musterschreiben 3: Erteilung „Reiseausweis für Ausländer“),
  4. afghanische Staatsangehörige, die von Leistungskürzungen nach § 1a Abs. 3 AsylbLG betroffen sind (weil aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden konnten) (Musterschreiben 4: Aufhebung von Leistungskürzungen)

Die Musterschreiben wurden von Rechtsanwältin Oda Jentsch (Berlin) verfasst. Sie sollten erst nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls durch erfahrene Berater*innen verwendet werden.