Bekommen Geflüchtete eine Passverfügung, geraten sie oft in Panik: Was habe ich falsch gemacht? Was will die Behörde von mir? Im besten Fall wenden sie sich an eine Beratungsstelle, Ehrenamtliche oder Sozialarbeiter*innen. Dass die Behörde einen Pass vorgelegt haben will, ist allen Beteiligten schnell klar. Doch was steckt eigentlich alles hinter einer solchen Verfügung? Dieser Artikel klärt über die rechtlichen Grundlagen auf, z.B. wer aus welchen Gründen eine Passverfügung bekommen kann/darf und was sie enthält bzw. enthalten darf.
Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe 3/2020 des Rundbriefes des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Dieser erscheint dreimal im Jahr in gedruckter Form und kann kostenfrei über die Website des Flüchtlingsrats bestellt werden. Wenn Sie Mitglied des Flüchtlingsrats sind, bekommen Sie den Rundbrief immer direkt nach dem Erscheinen per Post zugeschickt.
- Maren Schulz, in Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Rundbrief „perspektive“ 3/2020: Was ist eigentlich eine Passverfügung