Policy Brief: Elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende

Empirische Erkenntnisse belegen, dass sich die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende positiv auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, auf Gesundheitsoutcomes sowie auf Kosten und administrative Prozesse auswirkt. So werden beispielsweise Prozesse in der Verwaltung bei gleichbleibenden Kosten erleichtert und die psychische Gesundheit von Asylsuchenden gestärkt. Die Sektion Health Equity Studies & Migration am Universitätsklinikum Heidelberg hat den Wissensstand zu den Auswirkungen von bereits eingeführten eGK zusammengetragen und evaluiert. Sie empfiehlt eine flächendeckende Einführung der eGK.

In Baden-Württemberg gibt es keine elektronische Gesundheitskarte für Personen im Grundleistungsbezug (Gesundheitsleistungen richten sich nach §§ 4,6 AsylbLG). Erst nach 18-monatigem Aufenthalt erhalten Asylsuchende und Geduldete analoge Gesundheitsleistungen nach SGB V inklusive einer Gesundheitskarte.