Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mitgeteilt, dass Afghan*innen während des laufenden Asylverfahrens zu Integrationskursen zugelassen sind.
Der Zugang zu Integrationskursen für Personen im Asylverfahren ist stark eingeschränkt. So dürfen nur Asylsuchende aus bestimmten Ländern mit einer sogenannten „guten Bleibeperspektive“ Integrationskurse besuchen. Das waren bisher nur Personen aus Syrien, Eritrea und Somalia. Ausgenommen sind Asylsuchende aus diesen Ländern in einem sogenannten Dublin-Verfahren. Hier wird abgewartet, ob die Zuständigkeit für das Asylverfahren an Deutschland übergeht oder die Person in einem anderen europäischen Land ihr Asylverfahren durchlaufen muss. Geflüchtete aus anderen Herkunftsstaaten erhalten einen Zugang in der Regel erst nach einer Anerkennung im Asylverfahren. Das Bundesinnenministerium geht jetzt davon aus, dass Afghan*innen absehbar nicht mehr nach Afghanistan zurückkehren können und deshalb sollen sie die Möglichkeit erhalten, so früh wie möglich einen Integrationskurs zu besuchen.
Bereits im November 2021 haben afghanische Asylsuchende zu berufsbezogenen Sprachkurse, die über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden, Zugang erhalten.
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Januar 2022: Trägerrundschreiben Integrationskurse 01/22 – Anpassung der Herkunftsländer „mit guter Bleibeperspektive“
- GGUA Flüchtlingshilfe e. V., Januar 2022: Zugang zu Sprachförderung mit Aufenthaltsgestattung