15. Juni 2022
Viele Studierende sind aus der Ukraine nach Baden-Württemberg geflüchtet. Nun ändert die Landesregierung das Landeshochschulgebührengesetz, sodass einige der geflohenen Studierenden keine Studiengebühren mehr zahlen müssen. Die Regelung tritt rückwirkend zum Sommersemester 2022 in Kraft und gilt befristet bis zum Februar 2025. Von der Änderung profitieren allerdings nur Studierende, die unter die sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“ der EU […]