Arbeitshilfe zu Ausbildungsduldung und Identitätsklärung
Für die Erteilung der Ausbildungsduldung gilt grundsätzlich, dass die Personen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen müssen, um ihre Identität zu klären. Was ist unter der Identitätsklärung zu verstehen? Welche Bemühungen sind bei der Identitätsklärung „zumutbar“?
Die Arbeitshilfe des Bundesfachverbands Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geht diesen Fragen nach und gibt einen Überblick über die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausbildungsduldung. Sie erläutert den Zusammenhang zwischen dem Erfordernis der Identitätsklärung sowie der Berücksichtigung von Kindeswohlinteressen für die Gruppe der unbegleiteten Minderjährigen bei der Erteilung einer Ausbildungsduldung.
Die Arbeitshilfe finden Sie hier