Im Jahr 2025 waren weltweit insgesamt 117,8 Millionen Menschen auf der Flucht. Aber nur ein kleiner Bruchteil der weltweit flüchtenden Menschen flieht nach Europa. In Deutschland stellten 2025 beispielweise nur 168.543 Menschen einen Asylantrag, 32,8 Prozent weniger als im Vorjahr. (BAMF 2026).
I. Aussagekraft von Zahlen zu geflüchteten Menschen
II. Geflüchtete Menschen weltweit
III. Die Fluchtwege
IV. Geflüchtete Menschen in der EU
V. Geflüchtete Menschen in Deutschland
VI. Geflüchtete Menschen in Baden-Württemberg
I. Aussagekraft von Zahlen zu geflüchteten Menschen
Die regelmäßig veröffentlichten Zahlen liefern eine gute Möglichkeit, sich ein Bild über die gegenwärtigen Fluchtbewegungen zu machen. Trotzdem ist hier kritisches Mitdenken von Nöten: Es ist grundsätzlich sinnvoll, zu fragen, wer welche Daten auf welcher Grundlage erhebt. Der UNHCR weist beispielsweise explizit darauf hin, dass die Daten, die in den jährlichen Global Trends Reports veröffentlicht werden, auf verschiedenen Angaben von Regierungen, NGOs und eigenen Erhebungen basieren und behält sich darüber hinaus mögliche Änderungen vor. Es ist also immer zu prüfen, welche Personengruppen erfasst werden und welche nicht und wie die vorliegenden Zahlen vor diesem Hintergrund interpretiert werden müssen. Hilfreich ist stets, verschiedene Quellen zu Rate zu ziehen und miteinander abzugleichen.
II. Geflüchtete Menschen weltweit
Ende 2025 waren weltweit insgesamt 117,8 Millionen Menschen aufgrund von Verfolgung, gewaltsamen Konflikten oder Menschenrechtsverletzungen auf der Flucht (2024: 123,2 Millionen, 2023: 117,3 Millionen, 2022: 108,4 Millionen). Der Rückgang von rund drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr lässt sich vor allem durch die Rückkehr von Geflüchteten, insbesondere nach Afghanistan, Syrien und in den Sudan, erklären. Dies zeigte sich mit einem Rückgang von ca. 4 Prozent auch in der Zahl derjenigen, die 2025 erstmals einen Asylantrag auf internationalen Schutz stellten (2025: 4,7 Millionen). Die meisten Asylanträge wurden dabei in den Vereinigten Staaten von Amerika (912.000), Ägypten (292.000) und Deutschland (113.236) gestellt (UNO Flüchtlingshilfe: 2026). Der Großteil der insgesamt 117,8 Millionen Menschen flüchtete allerdings nicht ins Ausland: Mehr als 68 Millionen Menschen (2024: 73 Millionen) und damit ungefähr 58 Prozent aller Flüchtenden suchten Zuflucht innerhalb des eigenen Landes (sog. Binnenvertriebene).
Fluchtursachen sind divers. Der im Jahr 2023 ausgebrochene Krieg im Sudan treibt weiterhin am meisten Menschen in die Flucht. Auch fünfzehn Jahre nach Kriegsbeginn kommt immer noch ein großer Teil der weltweit geflüchteten Menschen aus Syrien. Viele Menschen aus Venezuela fliehen aufgrund der komplexen humanitären Notlage vor Hunger, fehlender medizinischer Versorgung und politischer Unterdrückung. Aber auch die Gewaltherrschaft der Taliban in Afghanistan und der Krieg in der Ukraine prägten das Fluchtgeschehen im Jahr 2025 noch immer maßgeblich (UNO Flüchtlingshilfe: 2026).
Nur 29 Prozent der Geflüchteten lebten 2025 in Ländern mit hohem Einkommen („high-income countries“) (UNHCR: 2026). 26 Prozent aller Geflüchteten lebten 2025 in den am wenigsten entwickelten Ländern („lowest-income countries“), während die große Mehrheit aller Geflüchteten (68 Prozent) in Ländern mit mittlerem und geringem Einkommen („low-and-middle-income countries“) lebte. In Kolumbien lebten Ende 2025 2,8 Millionen geflüchtete Menschen, gefolgt von Deutschland (2,7 Millionen), der Türkei (2,4 Millionen), Uganda (1,9 Millionen), dem Iran (1,7 Millionen) und dem Tschad (1,5 Millionen) (UNO Flüchtlingshilfe: 2026). 39 Prozent der 117,8 Millionen Flüchtenden sind minderjährig (UNHCR: 2026). Diese Kinder sind ganz besonders gefährdet, denn sie werden häufig als Kindersoldat*innen rekrutiert, müssen Kinderarbeit leisten oder werden Opfer von Kinderhandel (ECPAT 2023). Lange Jahre der Flucht erschweren außerdem Schulbildung und verstärken das Risiko auf lebenslange Armut.
Im Jahr 2025 kehrten fast 4,4 Millionen Flüchtende in ihre Herkunftsländer zurück. Viele kehrten jedoch unfreiwillig und unter widrigen Umständen in Gebiete zurück, in denen weiterhin Unsicherheit herrscht. Über 90 Prozent der Betroffenen kehrten in nur drei Länder zurück: Afghanistan (1,9 Millionen), Syrien (1,3 Millionen) und Sudan (651.500) (UNHCR: 2026).
III. Die Fluchtwege
Flucht ist ein gefährliches und teures Unterfangen, da es kaum legale Fluchtwege gibt und diese somit zu irregulären Grenzüberschreitungen gezwungen werden. Die meisten Vertriebenen bleiben daher in ihrem Land oder in den angrenzenden Staaten. Die allerwenigsten begeben sich auf den Weg nach Europa. Wurden 2015 laut FRONTEX, der Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache, noch mehr als 1,8 Millionen irreguläre Grenzüberschreitungen gezählt, lag die Zahl 2025 bei ca. 178 000 (FRONTEX: 2026).
Insgesamt sind im Jahr 2025 weltweit ungefähr 8.000 Menschen auf der Flucht gestorben oder wurden vermisst gemeldet – die Dunkelziffer wird aber weit höher geschätzt (IOM: 2026). Obwohl die Dokumentation sehr lückenhaft ist, wurden in afrikanischen Staaten allein 2025 1617 Todesfälle registriert (IOM: 2026). Die Zahl der nicht registrierten Fälle dürfte auch hier um ein Vielfaches höher liegen. Ein großes Risiko stellt insbesondere die sogenannte Sahelroute dar, die durch die Sahara verläuft. Viele Menschen verdursten in der Wüste auf dem Weg aus ihren Herkunftsländern (z.B. Mali, Sudan oder Tschad) in Transit- und Zielländer wie Libyen, Südafrika und die Golfstaaten (UNO Flüchtlingshilfe: 2025).
Zu den häufigsten Fluchtrouten zählt nach wie vor der Weg über das Mittelmeer. Aus westafrikanischen Ländern flüchten viele Schutzsuchende über Niger und Mali nach Algerien oder Marokko, um über die westliche Mittelmeerroute nach Spanien zu gelangen. Die zentrale Mittelmeerroute, die viele Flüchtende aus Ländern wie Somalia, Eritrea oder dem Sudan nutzen, führt über Libyen nach Italien oder Malta (UNO Flüchtlingshilfe: 2025). Insbesondere der Weg durch Libyen ist gefährlich, denn dort werden Schutzsuchende häufig Opfer von Sklaverei, Inhaftierung, Folter und gezielter Gewalt (UNO Flüchtlingshilfe: 2025).
Die Mittelmeerroute wird als „tödlichste Seeroute der Welt“ bezeichnet. Im Jahr 2025 sind 155.100 Menschen über das Mittelmeer nach Europa gekommen, mindestens 1.952 davon starben bei der Überquerung oder werden noch vermisst. Die europäische Politik unternimmt weiterhin keinerlei Anstrengung in Richtung einer institutionalisierten Seenotrettung. Die Bundesrepublik Deutschland streicht sogar Fördermittel für die bestehende zivile Seenotrettung (UNO Flüchtlingshilfe: 2025). Stattdessen häufen sich völkerrechtswidrige und gewaltsame „Push-Backs“ (Zurückdrängung) von Flüchtenden an den Außengrenzen (PRO ASYL: 2022; Tagesschau: 2024). Als Antwort auf die vielen Sterbenden im Mittelmeer gründeten sich private Initiativen wie die internationale Bewegung „Seebrücke“, die diese Lücke zu schließen versuchen, zunehmend aber behindert und kriminalisiert werden (Human Rights Watch: 2025).
Wie sich die Zahlen der Menschen, die übers Mittelmeer nach Europa kamen, in den letzten Jahren entwickelt haben, ist in der folgenden Grafik zu sehen:

(Quelle: UNHCR 2026)
Weitere Informationen:
- Alarmphone: ein selbstorganisiertes Call-Center für Geflüchtete, die auf dem Mittelmeer in Seenot geraten
IV. Geflüchtete Menschen in der EU
In der EU richten sich Asylverfahren nach dem „Gemeinsamen Europäischen Asylsystem“ (GEAS), u.a. bestehend aus der Asylverfahrens-, Aufnahme- und der Qualifikations-Richtlinie sowie der Dublin-III-Verordnung. Die Richtlinien müssen von den EU-Staaten umgesetzt werden. Sie sollen bewirken, dass EU-weit einheitliche Schutzstatus (Qualifikations-Richtlinie) sowie bestimmte Rechte und Aufnahmestandards während des Asylverfahrens gewährleistet sind (Asylverfahrens- und Aufnahmerichtlinie). Die Dublin-Verordnung ist ohne Umsetzung in nationales Recht direkt anwendbar und schreibt fest, dass Geflüchtete in nur einem EU-Staat einen Asylantrag stellen dürfen. Zudem können sich Geflüchtete grundsätzlich nicht aussuchen, in welchem Staat ihr Asylverfahren durchgeführt wird (>> Das Dublin-Verfahren).
Seit 2016 wurde über die Reformierung des GEAS verhandelt. Am 10. April 2024 stimmte das EU-Parlament den Reformen des GEAS zu. Durch verpflichtende Grenzverfahren unter Haftbedingungen – auch für Kinder – sowie gesenkte Standards für sogenannte „sichere Drittstaaten“ und zusätzliche Verschärfungen im Fall von „Krisen“ stellt die Reform eine massive Verschlechterung des bisherigen EU-Asylrechts dar (PRO ASYL: 2024). Seit dem 12.06.2026 ist die GEAS-Reform EU-weit in Kraft
Im Jahr 2025 wurden in der EU 822.000 Asylanträge gestellt, das ist ein Rückgang um rund 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist vor allem auf die politischen Entwicklungen in Syrien zurückzuführen, welche in einem rund 72-prozentigen Rückgang von syrischen Asylanträgen resultierten. Die meisten Asylanträge wurden von Personen aus Afghanistan gestellt (14 Prozent), gefolgt von Venezuela (11 Prozent), Syrien (5 Prozent), Türkei und Bangladesch (mit jeweils 4 Prozent). Insgesamt wurden 29 Prozent der Asylsuchenden innerhalb der EU als schutzberechtigt anerkannt. Dies stellt einen drastischen Rückgang von 13 Prozent dar, was vor allem durch die stark gesunkene Anerkennungsquote syrischer Anträge zu erklären ist (EUAA: 2026).
Die Anerkennungsquoten innerhalb der EU unterscheiden sich stark: Beispielsweise lag im Jahr 2025 die Schutzquote für Menschen aus Afghanistan zwischen 45 Prozent in Belgien und 97 Prozent in Griechenland (EUAA: 2026).
V. Geflüchtete Menschen in Deutschland
2025 stellten 168.543 Personen einen Asylantrag in Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr (250.945) bedeutet dies einen Rückgang um 32,8 Prozent. Von den 113.236 Erstanträgen entfallen 15,6 Prozent auf Anträge, die für in Deutschland geborene Kinder gestellt wurden. Die meisten Menschen, die 2025 in Deutschland Erstanträge stellten, kamen aus Afghanistan (21,1 Prozent), Syrien (20,5 Prozent) und der Türkei (10,5 Prozent) (BAMF: 2026).
Diese Zahlen liegen deutlich hinter jenen von 2015 (476.469) und 2016 (745.545). Die vergleichsweise niedrigen Zahlen haben u.a. mit der europäischen Abschottungspolitik zu tun (siehe oben).
2025 wurden 4.926 Asylerstanträge von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten gestellt (2024: 13.344). 30,7 Prozent dieser Personen kamen aus Syrien, 18,1 Prozent aus Afghanistan und 17,6 Prozent aus Somalia. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sind Personen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen einreisen. Damit sind sie besonders vulnerabel (BAMF: 2026).
Die folgende Grafik schlüsselt alle Asylerstanträge aus dem Jahr 2025 nach den Staatsangehörigkeiten der Antragsteller*innen auf.

(Zahlen: BAMF 2026)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat 2025 über insgesamt 310.930 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) entschieden (2024: 301.350). Dabei lag die Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten und Schutzformen (Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz oder nationales Abschiebungsverbot, >> Anerkennungsformen) bei 28,1 Prozent. Im Ergebnis ging weniger als ein Drittel aller Asylverfahren positiv aus. Rechnet man die Anträge heraus, die aus formellen Gründen abgelehnt wurden (z.B. weil ein anderer EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist), lag die sog. „bereinigte“ Schutzquote bei etwa 38 Prozent (Mediendienst Integration: 2026). Personen aus Eritrea (71,3 Prozent) und Afghanistan (67,2 Prozent) bekamen deutlich häufiger einen Schutzstatus (BAMF: 2025).
Gegen Entscheidungen des BAMF im Jahr 2025 klagten insgesamt 52,0 Prozent der Geflüchteten, bei den Ablehnungen als „unbegründet“ beträgt dieser Wert 89,9 Prozent (Kleine Anfrage, BT-Drs.: 21/4448)..
Insgesamt wurden 2024 20.084 Menschen und damit deutlich mehr Menschen als im Vorjahr (2023: 16.430 Menschen) aus Deutschland abgeschoben (Kleine Anfrage, BT-Drs.: 21/4448).
Weitere Informationen:
- PRO ASYL: Fakten, Zahlen und Argumente
VI. Geflüchtete Menschen in Baden-Württemberg
Jedes Bundesland ist dazu verpflichtet, einen bestimmten Prozentanteil der Geflüchteten, die nach Deutschland kommen, aufzunehmen. Dieser Anteil wird jedes Jahr durch den Königsteiner Schlüssel berechnet, der sich zu 2/3 aus den Steuereinnahmen und zu 1/3 aus der Bevölkerungszahl ergibt. Dementsprechend musste Baden-Württemberg im Jahr 2026 13,04 Prozent der registrierten Geflüchteten aufnehmen ( DT Fachbereich WD 4 – 3000 – 012/25: 2025).
In Baden-Württemberg werden die Geflüchteten zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht, die über das ganze Land verteilt sind. Mehr dazu unter >> Unterbringung und Wohnen.