Auch in Baden-Württemberg wird auf immer härtere Weise gegen Menschen im Dublin-Verfahren vorgegangen. Durch das totale Streichen jeglicher Leistungen – selbst der Unterbringung – sollen die Betroffenen dazu gezwungen werden, Deutschland zu verlassen. Seit Mai dieses Jahres bereitet das Ministerium der Justiz und für Migration dieser Praxis den Weg, welche allerdings reihenweise durch Sozialgerichte gestoppt wird. Nun fordert der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg die Landesregierung dazu auf, endlich einen Schlussstrich unter diese menschenunwürdige Praxis zu ziehen. Als Vorbild könnte Rheinland-Pfalz dienen.
Im Rahmen ihres „Sicherheitspakets“ hatte die Ampel-Regierung im Herbst 2024 die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, Menschen völlig von Sozialleistungen auszuschließen, wenn für ihr Asylverfahren nach der Dublin-Verordnung ein anderer europäischer Staat zuständig ist. Durch die vollständige Streichung von Leistungen sollen die Betroffenen dazu gezwungen werden, Deutschland zu verlassen. Nur eine zweiwöchige Übergangsfrist und Ausnahmen bei besonderen Härtefällen sind vorgesehen. Besonders paradox: Die „freiwillige“ Ausreise, zu der die Betroffenen mit der Maßnahme gezwungen werden sollen, ist in der Dublin-Verordnung nicht einmal vorgesehen.
Bereits im Februar dieses Jahres war es in Baden-Württemberg in Folge der Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz zu einem drastischen Fall gekommen. Eine junge Frau wurde durch die Stadt Baden-Baden bei Minustemperaturen auf die Straße gesetzt. Erst nach einer Eilentscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe durfte sie zurück in ihre Unterkunft. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg verurteilt diese menschenunwürdige Praxis aufs Schärfste: „Menschen auszuhungern und auf die Straße zu setzen sind einfach keine legitimen politischen Mittel“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
Im Mai 2025 wendete sich das baden-württembergische Ministerium für Justiz und Migration per Schreiben an die unteren Aufnahmebehörden im Bundesland: Menschen im Dublin-Verfahren soll die Aufenthaltsgestattung ungültig gestempelt und statt einer Duldung eine bis dato unbekannte „Dublin-Verfahrensbescheinigung“ ausgestellt werden. Damit wird den Behörden Tür und Tor geöffnet, die Regelung zum totalen Leistungsausschluss flächendeckend anzuwenden. Wenn Betroffene dagegen klagen, kommen Sozialgerichte im Eilverfahren allerdings wenig überraschend reihenweise zu dem Ergebnis, dass der totale Ausschluss von jeglicher Versorgung nicht rechtmäßig ist, sondern gegen verfassungs- und europarechtliche Grundsätze verstößt. Auch der UN-Sozialausschluss hat Deutschland inzwischen wegen Verstoß gegen soziale Menschenrechte gerügt.
„Wir fordern die baden-württembergische Landesregierung dazu auf, von dieser menschenverachtenden und rechtlich fragwürdigen Praxis Abstand zu nehmen“, so Anja Bartel vom Flüchtlingsrat. „Konkret sollte das Ministerium für Justiz und Migration die Aufnahmebehörden dazu auffordern, von der Anwendung des totalen Leistungsausschlusses für Menschen im Dublin-Verfahren abzusehen“, so Bartel weiter. Vorbild könnte eine entsprechende Regelung in Rheinland-Pfalz sein. Dort hat das zuständige Ministerium die Behörden angewiesen, sich ans Europarecht zu halten und betroffenen Personen bis zur tatsächlichen Ausreise ein Mindestmaß an Leistungen zu gewähren. „Die Regelung in Rheinland-Pfalz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn Verwaltungen rechtswidrige Gesetze zur Anwendung bringen, gefährdet das unseren Rechtstaat“, so Meike Olszak abschließend.