In den vergangenen Wochen haben mehrere baden-württembergische Verwaltungsgerichte festgestellt, dass für
gesunde, arbeitsfähige und alleinstehende junge Männer ein Abschiebungsverbot für Afghanistan besteht, da sie nicht in der Lage sein dürften, sich das Existenzminimum zu sichern. Grund ist, dass sich die Situation vor allem in Kabul aufgrund der Coronavirus-Pandemie signifikant verschlechtert hat. Vor diesem Hintergrund spricht vieles dafür, dass Menschen aus Afghanistan, deren Asylanträge endgültig abgelehnt wurden, die also keine Aufenthaltsgestattung mehr besitzen, Folgeanträge bzw. Wiederaufgreifensanträge (Anträge auf Feststellung eines Abschiebungsverbots) stellen sollten. Wir empfehlen hierzu die Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle oder einem Anwalt / einer Anwältin.
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