Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in seinem Urteil vom 23.2.21 einem traumatisierten Gambier ein Abschiebeverbot zugesprochen. Der Mann hatte in Gambia widerrechtliche Hinrichtungen miterleben müssen und leidet aufgrund dessen an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung. Das Gericht evaluierte das mangelhafte Gesundheitssystem Gambias sowie den diskriminierenden Umgang der gambischen Gesellschaft mit psychisch Erkrankten. Es stellte fest, dass „bei dem Kläger eine erhebliche und konkrete Gefahr im Falle seiner Rückkehr nach Gambia vor[liegt]. Wegen seiner schweren psychischen Erkrankung und des zu befürchtenden Behandlungsabbruchs wäre im Falle einer Abschiebung des Klägers nach Gambia mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit einer alsbald eintretenden erheblichen Verschlimmerung der Erkrankung zu rechnen.“
- VG Freiburg Urteil vom 23.2.2021, A 14 K 743/18