26. Februar 2020
Bei Vorführungen vor Delegationen der Republik Gambia ist es grundsätzlich möglich, dass eine Begleitperson und der oder die Anwält*in der vorgeführten Person anwesend sind. Das hat das Regierungspräsidium Karlsruhe nun schriftlich gegenüber dem Anwalt eines Betroffenen klargestellt. Die Begleitperson muss hierzu einen gültigen Ausweis und eine Vollmacht vorlegen. Das Regierungspräsidium würde dann bei der gambischen […]