27. November 2024
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied in zwei Urteilen vom 21.11.24 1 C 23.23 und 1 C 24.23, dass bestimmten Geflüchteten mit einer Anerkennung als international Schutzberechtigte (Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz) in Italien bei einer Rückkehr keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohe: „Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine erniedrigenden […]