10. August 2020
In dem Schreiben stellt das Innenministerium klar, dass der Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis von Geflüchteten, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, möglichst reibungslos ablaufen soll. So sollen Personen mit Ausbildungsduldung schnell eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1a AufenthG (vor 01.03.2020: § 18 a Abs. 1a AufenthG) erhalten – notfalls ist unverzüglich eine Ermessensduldung mit Beschäftigungserlaubnis […]