09. Dezember 2022
Auf Grund von zu niedrigen Leistungen, Intransparenz, fehlenden Begründungen und massiver Benachteiligung von Leistungsbezieher*innen ist der Grundbedarf des AsylbLG als verfassungswidrig und diskriminierend einzustufen. Zudem haben Leistungskürzungen im Bereich Bildung und Teilhabe eine negative Wirkung auf die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Das Bundesverfassungsgericht prüft umfassend die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG, die Asylsuchende in […]