08. März 2021
Bisher hat das Urteil des EuGH vom 14.1.2021 (C 322-19, C 385/19) noch wenig Beachtung bekommen, doch die Aussagen sind bemerkenswert. Das Gericht urteilte, dass nach der EU-Aufnahmerichtlinie für Personen in einem Dublin-Verfahren kein pauschales Arbeitsverbot zulässig ist. Auch sie müssen i.d.R. nach neun Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Nach dem deutschen Gesetz ist Dublin-Fällen […]