07. November 2019
Das Sozialgericht Landshut hat in einem Eilbeschluss die Herabstufung von alleinstehenden AsylbLG-Beziehender in einer Gemeinschaftsunterkunft von Regelbedarfstufe 1 in Regelbedarfstufe 2 vorläufig untersagt (entspricht einer zehnprozentigen Leistungskürzung), da es diese neue Regelung als verfassungswidrig einschätzt. Wir raten allen alleinstehenden erwachsenen Leistungsberechtigten, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen und in Regelbedarfsstufe 2 herabgestuft wurden, Widerspruch beim Sozialamt bzw. der […]