17. Januar 2023
Stellt eine Person nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag, so gilt dieser als Asylfolgeantrag (§ 71 AsylG). Auch im Asylfolgeverfahren geht es um im Heimatland bestehende Gefahren. Für vollziehbar ausreisepflichtige Personen kann deshalb ein Asylfolgeantrag eine Option sein, doch noch einen Schutzstatus zu erhalten. In manchen Konstellationen ist es sinnvoller, statt […]