21. November 2024
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 29.08.2024 – 1 C 9.23 – entschieden, dass Kindernachzug auch dann noch möglich ist, wenn Eltern mit Füchtlingseigenschaft in Deutschland den Antrag auf Familiennachzug unverschuldet nicht innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung gestellt haben: „1. Sind nachzugswillige Kinder eines als Flüchtling anerkannten Elternteils zum Zeitpunkt der Visumantragstellung volljährig, besteht […]