24. August 2023
Seit 2017 darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) digitale Datenträger nach § 15a i.V.m. § 15 Asylgesetz zur Identitätsklärung im Asylverfahren auslesen. Das BAMF kann von dieser Norm Gebrauch machen, wenn es keine milderen Mittel zur Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit gibt. Die asylantragsstellende Person kann also zur Aushändigung des Handys aufgefordert werden, […]