13. Dezember 2021
Wenn im Asylverfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde – sei es die Asylberechtigung oder die Flüchtlingseigenschaft, der subsidiäre Schutz oder ein Abschiebungsverbot – gilt dieser Status ohne zeitliche Befristung. Die Entscheidung über den Status trifft in aller Regel das BAMF. An diese Entscheidung ist die für die Erteilung der darauf aufbauenden Aufenthaltserlaubnis zuständigen Ausländerbehörde gebunden (§§ […]