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Aufenthaltserlaubnis

19. Mai 2021

Geflüchtete sind von der Zuerkennung des subsidiären Schutzes ausgeschlossen, wenn „schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass [die Person] eine schwere Straftat begangen hat“. Auch subsidiär Schutzberechtigten, die in Deutschland Straftaten begehen, kann das BAMF den Schutzstatus aufgrund von schwerer Straftaten widerrufen. Rechtsgrundlage dafür ist § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AsylG. Fraglich ist […]