16. Oktober 2023
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 08.12.2022 – 1 C 8.21 geurteilt, dass Kinder von subsidiär Schutzberechtigten im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag zum Familiennachzug weiterhin minderjährig sein müssen. Somit hält das BVerwG die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bezüglich des Kindernachzugs/Elternnachzugs zu Personen mit einer Flüchtlingseigenschaft nicht für subsidiär Schutzberechtigte anwendbar (EuGH, Urteil vom 01.08.2022 […]