17. Juni 2024
In seinem Urteil vom 13. Juni 2024 (Rs. C-563/22) klärt der Europäische Gerichtshof zwei Dinge: Zum einen, dass bei der Prüfung der Begründetheit eines Folgeantrags nicht nur neue Umstände zu berücksichtigen sind, sondern auch bereits in einem früheren Asylverfahren vorgebrachte Umstände, wenn nur die Zulässigkeit des Folgeantrags festgestellt wurde. Zum anderen, dass ein von der […]