12. Februar 2026
Mit Beschluss vom 12. Januar 2026 (S 12 AY 3874/25 ER) hat das Sozialgericht Karlsruhe im Eilverfahren eine weitreichende Entscheidung getroffen:Die Kürzung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wegen angeblich unentschuldigten Fehlens bei einer Arbeitsgelegenheit („80-Cent-Job“) ist nach Auffassung des Gerichts evident verfassungswidrig. Auch die Streichung des Existenzminimums sei „verfassungsrechtlich nicht zulässig“, so das Gericht. Hintergrund […]