20. Juli 2022
Zum 31. August endete für viele Drittstaatsangehörige, die bislang nicht den vorübergehenden Schutz oder eine andere Aufenthaltserlaubnis erhalten konnten, der Zeitraum, in dem sie sich rechtmäßig ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten können. Dies hat der Bundesrat am 08.07.2022 mit der Zustimmung über die Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung beschlossen. Geflüchtete aus der Ukraine können zwar auch über […]