Aktuelles

Plenum / Tagung des Flüchtlingsrats BW: Das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz

Sa, 06. Juli 2013, 9.30 - 17.00, Friedensgemeindehaus, Schubartstr. 14, Stuttgart

Laut Medienberichten soll der Entwurf des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes noch vor der Sommerpause in einer weiteren Beratungsrunde diskutiert werden und danach in das Kabinett der Landesregierung eingebracht werden. Welche Veränderungen und Verbesserungen wird das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz für Baden-Württemberg bringen?, ist daher eine zentrale Frage, der wir bei unserer Tagung in Stuttgart in mehreren Arbeitsgruppen nachgehen wollen.

Zur aktuellen Entwicklung in Syrien konnten wir zudem den Nahostexperten Micheal Lüders für einen Vortrag gewinnen, in dem Einblicke in die Situation in vor Ort, eine Einschätzung der politischen Lage sowie Perspektiven für die Zukunft diskutiert werden.

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Menschenrechte für Migranten und Flüchtlinge

PRO ASYL, Interkultureller Rat und DGB veröffentlichen Broschüre mit migrationspolitischen Positionen zur Bundestagswahl 2013

PRO ASYL, der Interkulturelle Rat und der DGB sehen die dringende Notwendigkeit eines Politikwechsels in der Einwanderungs-, Aufenthalts- und Flüchtlingspolitik sowie bei der Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus. Gemeinsam haben sie in diesen Themenfeldern Forderungen an den neuen Bundestag und die künftige Bundesregierung entwickelt.

Quelle: www.proasyl.de

Homepage von Migrans Szolidaritas

Flüchtlinge flüchten von Ungarn nach Deutschland

Am 13. Juni sind 70 Flüchtlinge aus Ungarn (teilweise mit voller Asylanerkennung, teilweise mit subsidiärem Status) gemeinsam mit dem Zug nach Karlsruhe gefahren und haben dort Asylanträge gestellt. Diese Aktion ist die konsequente Weiterführung einer Reihe von Protesten, die in Ungarn im letzten halben Jahr stattfanden, aber keine Verbesserungen erwirken konnten.

Ein Statement der Flüchtlinge und viele Hintergrundinformationen/Videos usw. finden sich hier: www.migszol.com

"Wir wählen die Freiheit"

Rundbrief 2/2013

Unser Rundbrief zum Tag des Flüchtlings 2013, hrsg. von Pro Asyl, kann als gedrucktes Exemplar über die Rubirk Materialbestellung online bestellt werden. Mitglieder und Fördermitglieder des Flüchtlingsrats erhalten den Rundbrief und die sonstigen Publikationen des Flüchtlingsrats automatisch zugesandt.

Bei Interesse kann das Abo-/Mitgliedsformular zum Ausfüllen von unserer Website heruntergeladen werden.

Die einzelnen Artikel stehen als PDF auch zum Download zur Verfügung.

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EU verabschiedet "Gemeinsames Europäisches Asylsystem"

Stigmatisierung von Flüchtlingen als Kriminelle wird zum EU-Gesetz

Der Ministerrat der EU hat am 7. Juni das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ verabschiedet. Es gibt jetzt Neufassungen der Dublin-(III)-Verordnung, der Asylverfahrensrichtlinie und der Aufnahmerichtlinie. Bundesinnenminister Friedrich bezeichnete das europäische Asylsystem als "weltweit modernstes Flüchtlingsrecht mit hohen Standards". Kein Kommentar.

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Aufnahme syrischer Flüchtlinge beginnt

Aufnahmeanordnung durch BMI / Kontakttelefon beim UNHCR

Das Bundesinnenministerium hat jetzt eine Aufnahmeanordnung zur Aufnahme von 5000 Flüchtlingen aus Syrtien veröffentlicht und ein Begleitschreiben dazu erstellt. Daraus geht u.a. hervor, dass auch Familienangehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen aufgenommen werden können. Das UNHCR-Büro Berlin hat ein Webformular auf seiner Webseite eingestellt, in dem in Deutschland lebende Menschen syrische Familienangehörige, die vom UNHCR im Libanon registriert sind, für das Kontingent anmelden können.

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LSG NRW: Kürzungen nach §1a AsylbLG sind verfassungswidrig

Nach einem Beschluss des Landessozialgerichts NRW vom 24.04.2013 (L 20 AY 153/12 B ER) sind Leistungskürzungen nach §1a Nr. 1 und 2 AsylbLG verfassungswidrig. Der Barbetrag zur sozialen Teilhabe nach der Übergangsregelung des BVerfG gehört stets zum unabweisbar Geboteten. Kein Verweis auf Selbsthilfe durch freiwillige Ausreise und/oder Passbeschaffungsbemühungen.
Weitere Informationen mit einer Aufstellung von Urteilen nach § 1a AsylbLG beim Flüchtlingsrat Berlin

Studie des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes zu Dublin-II

20 Jahre faktische Abschaffung des Asylrechts

Vor fast genau 20 Jahren schränkte der Deutsche Bundestag das in Artikel 16 Grundgesetz festgeschriebene Grundrecht auf Asyl sehr stark ein. Auf den seitdem geltenden Art. 16a GG können sich nur noch solche politisch Verfolgten berufen, die nicht aus einem "sicheren Drittstaat" eingereist sind und nicht aus einem sog. verfolgungsfreien Herkunftsstaat stammen. Begleitet wurde die Grundgesetzänderung von einem flüchtlingsfeindlichen und rassistischen Diskurs in Politik und Medien, der auch die dadurch ausgelösten damaligen tödlichen Anschläge auf Flüchtlinge und MigrantInnen billigend in Kauf nahm. Die faktische Abschaffung des Asylrechts im Jahr 1993 war „ein Sieg der Straße und eine Niederlage des Rechtsstaats“, so Angelika von Loeper, 1. Vorsitzende des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg in einer Presserklärung.

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Zukunft der Bleiberechtsprojekte gefährdet

Aufgrund von Mittelkürzungen im Europäischen Sozialfonds kündigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im April die Beendigung der 28 bundesweit geförderten Bleiberechtsnetzwerke an. Dies gefährdet auch die Arbeit und die Zukunft der drei in Baden-Württemberg geförderten Netzwerke (vgl. www.bleibinbw.de). Nachdem Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsräte, Parteien und auch die Integrationsministerkonferenz eine Fortsetzung des Programms forderten, gibt es nun Signale aus Berlin, dass es doch zu einer Fortsetzung kommen könnte. Angesichts des allseits beklagten Arbeitskräftemangels und angesichts der Wahrscheinlichkeit einer neuen gesetzlichen Bleiberechtsregelung wäre ein Ende der Förderung der unbestritten erfolgreichen Arbeit dieser Netzwerke politisch und gesellschaftlich kontraproduktiv. Anfang Juni stellte die Bundestagsfraktion der Grünen einen Antrag zur "Fortführung der arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge in der nächsten Förderungsperiode des Europäischen Sozialfonds“ (BT-Drs. 17/13718), der am 12.6. in den Ausschüssen beraten wird.

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