17. März 2022
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat in einem Schreiben vom 14. März 2022 wichtige Hinweise zur Umsetzung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine gegeben. Hier eine Zusammenfassung mit den wichtigsten praxisrelevanten Punkten: Einbezogen in die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG werden: o Ukrainische Staatsangehörige sowie nicht-ukrainische Staatsangehörige mit einem internationalen oder gleichwertigem nationalen Schutzstatus in der […]