19. Oktober 2022
Menschen, die unter das voraussichtlich im Dezember 2022 in Kraft tretende „Chancenaufenthaltsrecht“ (§ 104c AufenthG) fallen werden, sind nun auch in Baden-Württemberg vor Abschiebung geschützt. Darauf hat sich die Landesregierung am 11.10.2022 nach langem Zögern geeinigt. Der Gesetzesentwurf zum „Chancenaufenthaltsrecht“ sieht unter anderem vor, dass Geduldete, die am 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren […]