18. August 2022
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bewertet die neuen Anwendungshinweise zu § 25b AufenthG kritisch. Der Erlass ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, er kommt jedoch viel zu spät und enttäuscht auch inhaltlich. Die Anwendungshinweise soll(t)en zu einer häufigeren Verkürzung der für ein Bleiberecht nach § 25b AufenthG regelmäßig erforderlichen Voraufenthaltszeit von acht bzw. sechs Jahren führen. Ein entsprechender […]