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Ukraine

07. März 2025

Über vier Millionen Geflüchtete aus der Ukraine erhielten bis Ende letzten Jahres Schutz innerhalb der Europäischen Union, davon ca. 40 Prozent in Osteuropa. Grundlage für die rasche Schutzgewährung bildet die europäische Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, die zu Beginn des russischen Angriffskrieges das erste Mal aktiviert wurde. Ein neuer Bericht von bordermonitoring.eu befasst sich mit der […]

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05. März 2025

Drei Jahre nach der Aktivierung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine erinnert PRO ASYL daran: Europa kann solidarisch aufnehmen – wenn der politische Wille vorhanden ist. Am 4. März 2022, nur wenige Tage nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, wurde erstmals die EU-Richtlinie 2001/55/EG aktiviert. Millionen aus der Ukraine geflüchtete Menschen erhielten schnell […]

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27. Februar 2025

Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, aber über keine ukrainische Staatsbürgerschaft verfügen, sollten bis spätestens 4. März 2025 eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Konkret betrifft das folgende Personen: Nicht-ukrainische Staatsangehörige, die in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel hatten und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben, die vor dem 1. Februar 2024 erteilt worden ist. […]

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16. Januar 2025

Für viele Geflüchtete aus der Ukraine, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit haben, endet die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zum 5. März 2025. Dies hatte die Bundesregierung Mitte 2024 entschieden. Es betrifft nicht Geflüchtete, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine besessen hatten bevor sie nach Deutschland geflüchtet sind. Alle Geflüchtete, deren Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert werden, […]

27. November 2024

Es gibt wichtige Änderungen bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 AufenthG für Ukrainer*innnen und aus der Ukraine geflohene Drittstaatsangehörige. Sowie zur Sekundärmigration von Geflüchteten aus der Ukraine.

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14. August 2024

Die #ObjectWarCampaign stellt Materialien zur Unterstützung von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine bereit. Connection e.V. ist eine unabhängige Organisation, die Menschen hilft, den Kriegstdienst zu verweigern und Schutz zu finden. Kurze Infos und Kontaktdaten sind auf Deutsch, Russisch, Ukrainisch, Belarusisch und Englisch in einem  Flyer zusammengefasst.

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06. August 2024

Das International Rescue Committee (IRC) bietet Trainingsvideos zur Prävention von Menschenhandel für Fachkräfte aus den Bereichen Unterkunftsvermittlung, Arbeitsvermittlung und Bildung, die im engen Kontakt mit Geflüchteten und Migrant*innen arbeiten. Hilfsangebote und Schutzmaßnahmen werden auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch bereitgestellt. Das Projekt Safety Net will Flüchtende und Geflüchtete aus der Ukraine vor Missbrauch, Vernachlässigung und […]

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28. Mai 2024

Die visumsfreie Einreise und Aufenthalt für 90 Tage für Geflüchtete aus der Ukraine war seit dem 04.03.2024 unterbrochen. Nur bestimmte Personengruppen konnten dann noch visumsfrei einreisen. Seit dem 28.5.2024 gilt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 05.03.2024. Eine visumsfreie Ersteinreise bis zum 31.12.2024 ist nach wie vor möglich für: […]

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18. April 2024

Ukrainische Roma, die seit Februar 2022 vor dem russischen Angriffskrieg nach Deutschland geflüchtet sind, erleben direkten, strukturellen und institutionellen Antiziganismus. Dies geht aus einem Monitoringbericht hervor, den die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus MIA am 17.04.2024 in Berlin veröffentlicht hat. „Die alltägliche Diskriminierung zeigt sich an dem fehlenden oder eingeschränkten Zugang dieser Menschen zu menschenwürdigem Wohnraum, […]

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27. November 2023

Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2024 noch gültig sind, verlängern sich automatisch bis zum 4. März 2025. Das wurde in der UkraineAufenthFGV festgelegt. Diese Personen müssen also keine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Allerdings müssen elektronische Funktionen der Aufenthaltskarte reaktiviert werden. Die sogenannte Fortgeltung dieser Aufenthaltserlaubnisse endet wenn eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis […]

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