17. Juni 2024
Durch das Vierte Länderschreiben des BMI vom 30. Mai 2024 hat sich für ukrainische Geflüchtete einiges geändert. Entsprechend erging auch ein Hinweisschreiben des baden-württembergischen Justizministeriums. Die daraus entnommenen wichtigsten Änderungen sind: Zudem soll der vorübergehende Schutz für ukrainische Geflüchtete bis zum 6. März 2026 verlängert werden. Dies lies der Europäische Rat in einer politischen Erklärung […]