15. Januar 2021
Der EuGh hat am 14. Januar 2021 klargestellt, dass gegen unbegleitete Minderjährige keine Rückkehrentscheidung getroffen werden darf, wenn sich der Mitgliedsstaat nicht vergewissert hat, dass im Herkunftsland eine geeignete Aufnahmemöglichkeit besteht. Denn eine Rückkehrentscheidung ohne vorherige Vergewisserung würde den jungen Menschen in eine Situation großer Unsicherheit versetzen. Dies würde sich negativ auf das Kindeswohl auswirken. […]