25. November 2024
Das Sozialgericht (SG) Karlsruhe entschied mit Beschluss vom 25.09.2024 – S 12 AY 2449/24 ER, dass bei Geflüchteten mit internationalem Schutz (Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz) in Griechenland keine Leistungskürzung ergehen darf. „1. Eine Leistungseinschränkung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG) findet keine Anwendung auf Personen, die in einem Mitgliedstaat der EU […]