13. August 2026
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in seinem Urteil vom 23.07.2026 (8 K 2362/26) entschieden, dass vorbereitende Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, die über einen Zeitraum von drei Monaten hinausgehen, keine Sperrwirkung nach §60c Abs.2 Nr.5 d) AufenthG entfalten. Maßgeblich ist hier, dass §60c Abs.2 Nr.5 d) nicht greift, da ein hinreichend enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der eingeleiteten Maßnahme, […]