12. Mai 2021
Wieder urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), dass syrischen Wehrdienstverweigerern nicht automatisch die Flüchtlingseigenschaft zu zuerkennen sei. Damit positioniert sich der VGH BW weiter zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.11.2020 (AZ: C-238/19). Der EuGH betonte, dass syrische Wehrdienstverweigerer im Jahr 2017 sehr wahrscheinlich aus politischen oder religiösen Überzeugungen den Militärdienst verweigert hätten und […]