20. Februar 2023
Drittstaatsangehörige, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, bekommen in Deutschland in der Regel eine Fiktionsbescheinigung. Jedoch gibt es Probleme beim Zugang zu Sozialleistungen, da die Jobcenter SGB II-Leistungen oft verweigern, da sie keine oder keine ausreichende Arbeitserlaubnis in ihrer Fiktionsbescheinigung hätten und deshalb gem. § 8 Abs. 2 SGB II ausländerrechtlich nicht […]