27. Mai 2026
Das Sozialgericht (SG) Berlin entschied mit Gerichtsbescheid vom 27.04.2026 (S 101 AS 4696/25), dass die Kosten zur Beschaffung ausländischer Reisepässe als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II vom Jobcenter übernommen werden können. „[Die] Passbeschaffung ist ein einmaliger […] besondere[r], im Einzelfall auftretende[r] Bedarf [und] nach Auffassung des Gerichts nicht Bestandteil dessen, was typischerweise […]