22. September 2023
Das Verwaltungsgericht Köln (VG) hat mit Beschluss vom 12.07.2023 (Az: 12 L 662/23) folgendes entschieden: „Zu Familienangehörigen von ukrainischen Staatsangehörigen zählen gemäß Art. 2 Abs. 1 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 auch Lebensgefährt*innen, die glaubhaft machen, dass sie eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft eingegangen sind, ohne verheiratet zu sein. Eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft liegt vor, wenn […]