09. September 2026
Das Verwaltungsgericht Göttingen (VG) hat in seinem Beschluss vom 07.08.2026 (1 B 66/26) entschieden, dass der Verzicht auf einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz in einem anderen EU-Mitgliedstaat der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 Abs.1 AufenthG in Deutschland nicht entgegensteht. „Ziel dieser Richtlinie [ist es], […] eine ausgewogene Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser […]