18. Juni 2025
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine wird immer nur für ein Jahr verlängert und jedes Jahr ist unklar, ob es zu einer erneuten Verlängerung kommt. Nun haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine geeinigt. Die Verlängerung geht bis zum 4. März 2027. […]