18. Juni 2026
Obwohl der vorübergehende Schutz und die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für einen Großteil der ukrainischen Geflüchteten bis zum 04. März 2027 verlängert wurden, stellen sich viele die Frage, wie es danach weitergeht. Wie kann der Aufenthalt in Deutschland unabhängig vom Fortbestand des vorübergehenden Schutzes dauerhaft gesichert werden? Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege […]