23. Januar 2026
Menschen in Aufenthaltsgestattung und Duldung, die während der ersten 36 Monate ihres Aufenthalts einen sozialversicherungspflichtigen Job finden und wieder verlieren, stecken momentan in einem Dilemma namens obligatorischer Anschlussversicherung. Für dieses Problem wird es demnächst eine Lösung geben. Der oben genannte Personenkreis ist kraft Gesetzes (§ 188 Abs. 4 SGB V) Mitglied der obligatorischen Anschlussversicherung, wenn […]