24. August 2026
Das Sozialgericht (SG) Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 23.07.2026 (S 9 AY 2055/ 26) geurteilt, dass der vollständige Leistungsausschluss nach §1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AsylbLG für vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung im Dublin-Verfahren europarechtswidrig ist: „[Zudem] ist die angewandte Vorschrift europarechtswidrig, was sich aus der Entscheidung des EuGH zur Vorgängerregelung des […]