23. Juni 2025
Seit Juni 2025 erhalten sogenannte Dublin-Fälle keine Duldungen mehr. Sie sollen stattdessen eine „Dublin-Verfahrensbescheinigung“ erhalten und ihre Aufenthaltsgestattungen als ungültig gestempelt werden. Dies betrifft Geflüchtete, deren Asylanträge aufgrund der Zuständigkeit eines anderen europäischen Staates in Deutschland als unzulässig abgelehnt wurden, eine Abschiebungsanordnung ergangen ist und keinem Eilantrag gerichtlich stattgegeben wurde. Zuständig für dieses Vorgehen sind […]