01. Juli 2026
Seit der Gerichtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juni 2026 ist klar: Die bisherigen Dublin-Leistungskürzungen nach dem deutschen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) waren rechtswidrig. Menschen im Dublin-Verfahren wurden jahrelang Leistungen ausgezahlt, die zu gering waren, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Ehemals Betroffene können hiergegen nun mithilfe der von Pro Asyl entwickelten Musterschriftsätze vorgehen. Bei Bescheiden […]