Stuttgart: Vortrag „Ich kann doch nicht rassistisch sein; ich unterstütze Flüchtlinge seit 30 Jahren“ oder?

Können Menschen, die solidarisch mit und für Geflüchtete arbeiten rassistisch sein/handeln? Diese Frage beschäftigt in den letzten Jahren viele zivilgesellschaftliche Akteur*innen individuell aber auch als Organisationen. Im Rahmen des Vortrages wird diese Frage aus einer rassismuskritischen menschenrechtlichen Position erörtert.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Im Rahmen der Frühjahrstagung am 1. April finden ein Vortrag und vier verschiedene Workshops statt. Diese sind kostenlos und richten sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Das gesamte Programm der Frühjahrstagung sowie Informationen zu den Workshops und der Anmeldung finden Sie unter Frühjahrstagung 2023.


Zusammenführung jesidischer Familien – jetzt!

Über 5.000 Unterzeichner*innen fordern das baden-württembergische Justiz- und das Staatsministerium dazu auf, 18 jesidischen Frauen den Nachzug ihrer Ehegatten zu ermöglichen. Am 8. und 10. März übergibt der Flüchtlingsrat gemeinsam mit dem Arbeitskreis Behinderte an der Christuskirche Freiburg, Fairburg e.V., dem Ezidische Kultur e.V. Freiburg und der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte eine entsprechende Petition an die Landesministerien.

„Wenn mein Mann bei uns wohnen würde, wäre es natürlich viel besser für mich und meine Kinder. Wir werden unsere verlorenen Menschen nie vergessen, aber es wäre besser zu ertragen, wenn ich nicht alleine wäre. Es wäre auch einfacher für die Kinder, wenn der Vater bei ihnen sein könnte“, erzählt Munifa J. Sie ist eine der Frauen, die den Völkermord an den Jesid*innen im nordirakischen Sindschar überlebt hat und im Rahmen des baden-württembergischen Landesaufnahmeprogramms im Jahr 2015 nach Deutschland kam. Nachdem die Terrormiliz des selbst ernannten „Islamischen Staates“ 2014 tausende jesidische Frauen und Kinder verschleppt und Männer systematisch ermordet hatte, beschloss die baden-württembergische Landesregierung 1.000 Frauen und Kinder aufzunehmen. Hier sollten sie psychotherapeutische Unterstützung erhalten, um die Gräueltaten und traumatischen Erlebnisse verarbeiten zu können.

Das damalige Landesaufnahmeprogramm wurde in erster Linie für alleinstehende Frauen und ihre minderjährigen Kinder konzipiert. Es wurden jedoch auch einige verheiratete Frauen Teil des Sonderkontingentes. Sie gingen damals fest davon aus, dass ihre Ehemänner zeitnah nachkommen könnten. Heute leben noch mindestens 18 dieser Frauen mit ihren Kindern in Baden-Württemberg. Seit Jahren bemühen sie sich gemeinsam mit vielen Organisationen und Unterstützer*innen darum, ihre Familien zu vereinen“, berichtet Elias Darwish vom Ezdisiche Kultur e.V. Freiburg. Die Trennung von ihren Ehemännern erschwert den Frauen die Verarbeitung ihrer Gewalterfahrungen und ihr Ankommen in Deutschland. „Ich bin hier wie gelähmt und meinem Mann geht es ähnlich. Er kann vor lauter Sehnsucht nach uns auch nichts machen“, erzählt Zainap M. „Um Schrecken und die Traumatisierung zu überwinden brauchen sich die Familienmitglieder gegenseitig, besonders dann, wenn in der Familie eine Behinderung vorliegt. Erst mit einer Familienzusammenführung kann den Betroffenen ein Neuanfang gelingen“, merkt Maria Stehle Vorstandsmitglied bei Fairburg e.V. an.

Eine Rückkehr in den Nordirak kommt für die Familien aufgrund der prekären und perspektivlosen Lage vor Ort nicht in Frage. Die einzige humane Option, die Familien zu vereinen, besteht daher in einem Nachzug der Ehemänner zu ihren Frauen und Kindern. Die Hürden hierfür sind jedoch hoch. „Daher fordern wir die Landesregierung Baden-Württemberg dazu auf, eine humanitäre Lösung zu finden und die Familien in Deutschland wieder zu vereinen. Der Nachzug der Ehemänner ist rechtlich umsetzbar, wenn ein entsprechender politischer Wille vorhanden ist“, so Meike Olszak vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Die Forderung nach der Zusammenführung der Familien kann sogar ohne Gesetzesänderungen und ohne Zutun der Bundesregierung erfüllt werden. Die Landesregierung plant derzeit das im Koalitionsvertrag angekündigte zweite Landesaufnahmeprogramm für schutzbedürftige Personen aus dem Nordirak. Bei diesem neuen Aufnahmekontingent sollten die Familienangehörigen bereits in Deutschland lebender Personen mitgedacht werden. Es steht dem Land frei, auch ganze Familien aufzunehmen. „Es ist an der Zeit, Humanität, Menschenwürde, Menschenrechte, die UN-Behindertenrechtskonvention, nicht nur zu proklamieren, sondern auch zu leben“, betont Christina Schmieg, ehrenamtliche Engagierte beim ABC Freiburg.


Frühjahrstagung 2023

Die Anmeldung ist geschlossen.

Informationen auf Englisch | Informationen auf Farsi

Herzliche Einladung zur diesjährigen Frühjahrstagung am Samstag, den 01. April 2023, in Stuttgart. Wir haben ein äußerst spannendes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Der Hauptvortrag geht der Fragen nach, inwieweit Menschen, die solidarisch mit und für Geflüchtete arbeiten rassistisch sein/handeln können. In den Arbeitsgruppen können Sie wählen zwischen den Themen Empowerment für PoC, Bleiberechtsoptionen, Arbeit der Ausländerbehörden und Iran. Dazwischen wird es ausreichend Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Austausch geben. Am Nachmittag schließt sich die Mitgliederversammlung, einschließlich der Wahlen der Vorsitzenden und des erweiterten Vorstands an.

Die Tagung ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit.

Ort: Bürgerräume West in der Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart

Die Tagung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Eine Koförderung besteht durch die UNO-Flüchtlingshilfe und Deutsche Postcode Lotterie.

PROGRAMM

09:30 Uhr: Anmeldung und Ankommen

10:00 Uhr: Begrüßung

10:30 Uhr: Vorstellung der Kampagne „30 Jahre sind genug – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“

10:45 Uhr: Hauptvortrag: „Ich kann doch nicht rassistisch sein; ich unterstütze Flüchtlinge seit 30 Jahren“ oder?

Können Menschen, die solidarisch mit und für Geflüchtete arbeiten rassistisch sein/handeln? Diese Frage beschäftigt in den letzten Jahren viele zivilgesellschaftliche Akteur*innen individuell aber auch als Organisationen. Im Rahmen des Vortrages wird diese Frage aus einer rassismuskritischen menschenrechtlichen Position erörtert.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

12.15 – 13.45 Uhr: Mittagessen, Ausstellung und Anstoßen

Der Flüchtlingsrat wird 35 Jahre alt. Wir laden Sie zu einem kleinen Umtrunk in der Mittagspause ein neben Musik, Mittagessen und der Ausstellung „Herz ohne Kammer“ von Hasan Malla.

13:45 15:15 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase

Wählen Sie eine Arbeitsgruppe aus den vier folgenden aus.

Arbeitsgruppe 1: Empowermentworkshop für People of Color

People of Color erleben auch in flüchtlingssolidarischen Netzwerken Rassismus. Der Workshop bietet Raum für Austausch, Vernetzung und Stärkung untereinander. Der Workshop soll einen sicheren Rahmen bieten, sich über Rassismuserfahrungen austauschen zu können und ist daher ausschließlich für Menschen mit Rassismuserfahrungen.

Referentin: Prof. Dr. Nivedita Prasad (Professorin für Handlungsmethoden und genderspezifische Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin)

Arbeitsgruppe 2: Von der Duldung in die Aufenthaltserlaubnis

Geflüchtete mit einer Duldung leben mit einer großen Unsicherheit und in ständiger Angst vor Abschiebung. Es gibt einige Bleiberechtsoptionen für Geduldete mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ebnen zum Beispiel den Weg in eine Aufenthaltserlaubnis. Oder die Aufenthaltserlaubnisse § 25a und § 25b AufenthG sollen nachhaltige Integration belohnen. Ganz neu gibt es seit 2023 das Chancen-Aufenthaltsrecht. Ein Härtefallantrag kann als letzte Möglichkeit ein Bleiberecht erwirken. Für manche kommt aber auch ein § 25 Abs. 5 AufenthG in Frage. Durch den Dschungel der Bleiberechtsoptionen führt die Anwältin Maria Kalin. Die Arbeitsgruppe gibt einen Überblick über alle Möglichkeiten und bietet Raum für Nachfragen und Austausch.

Referentin: Maria Kalin (Rechtsanwältin, Ulm)

Arbeitsgruppe 3: Black Box Ausländerbehörde

Ausländerbehörden sind als untere Verwaltungsbehörde für Aufenthaltstitel aller Art, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen (im Auftrag für das Regierungspräsidium Karlsruhe) zuständig. Sie kümmern sich um die Einhaltung der Passpflicht und dem Feststellen der Unmöglichkeit der Passbeschaffung und der damit einhergehenden Ausstellung von Passersatzpapieren. Darüber hinaus geht es aber auch um die Ablehnung der oben genannten Verwaltungsakte, um die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, sowie die Feststellung des Erlöschens der Aufenthaltstitel bei längerem Aufenthalt im Ausland. In der Arbeitsgruppe wird es um die Arbeit der Ausländerbehörden gehen, ihre Strukturen, Entscheidungsspielräume und Handlungskompetenzen. Es wird ausreichend Zeit für Fragen und Austausch geben.

Referentin: Dr. Maria Smolin (Geschäftsteilleiterin Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen im Landratsamt Ludwigsburg)

Arbeitsgruppe 4: Im Iran kämpfen sie für Freiheit. In Deutschland um Asyl.

Seit Herbst 2022 protestieren die Menschen im Iran für Menschenrechte und erleben Verfolgung, Inhaftierungen, Vergewaltigungen, Folter und Hinrichtungen. Insbesondere Frauen sind in ihrem Kampf um Freiheit davon betroffen. In der Arbeitsgruppe berichtet Farnaz Schaefer über die aktuelle Lage im Iran aus Sicht der Frauen und wirft einen Blick in Vergangenheit und Gegenwart. Anschließend geht es um die Entscheidungspraxis des BAMF und die Rechtsprechung der Gerichte zur Schutzgewährung von Iraner*innen in Deutschland. Rechtsanwältin Laura Noethe analysiert die behördliche und gerichtliche Bewertung der Ereignisse im Iran. Es wird Raum für Fragen und Austausch geben.

Referentinnen: Farnaz Schaefer (psychologische Beraterin und Aktivistin aus Schwäbisch Hall) und Laura Noethe (Rechtsanwältin aus Mannheim)

15:15 – 15:30: Pause

15:30 17:30 Uhr: Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg e.V.

Herzliche Einladung an alle Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Dieses Jahr stehen wieder die Wahlen der Vorsitzenden und des erweiterten Vorstands an. Auch Sie können kandidieren!