Griechisches Festland, Kreta und Rhodos: Seit 6 Monaten kein geregelter Zugang zum Asylsystem

Die Bedingungen, unter denen Geflüchtete in Griechenland leben, stehen immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Dabei geht es meistens um die menschenunwürdigen Zustände in den Camps auf den ägäischen Inseln. Aber auch auf dem griechischen Festland sind die Herausforderungen, denen Geflüchtete begegnen, umfassend. Unser Mitglied des Sprecher*innenrates Mariella Lampe arbeitet derzeit mit der NGO Mobile Info Team in Thessaloniki und untersucht von dort aus die Lebensumstände der Menschen, die teilweise seit Jahren keinen Zugang ins griechische Asylsystem finden.

Seit einer Neuregelung im November 2021 besteht auf dem griechischen Festland, Rhodos und Kreta kein allgemein gültiger Zugang zum Asylsystem mehr. Schon vorher war dieser signifikant erschwert, da für die persönliche Antragstellung eine Vorab-Registrierung per Skype notwendig war. Diese funktionierte jedoch nur äußerst mangelhaft, was dazu führte, dass Asylsuchende im Schnitt 14 Monate auf einen Termin bei der zuständigen Behörde warten mussten.

Seit das Skype-System ausschließlich für Folgeanträge geöffnet ist, gibt es nur noch drei Ausnahmefälle, in denen Menschen außerhalb der griechischen “Hotspots”auf Lesbos, Samos, Chios, Leros und Kos Asyl beantragen können: wenn sie bereits bei der Polizei registriert sind und entsprechende Papiere (“police notes”) erhalten haben, indem sie eine Vulnerabilität nachweisen oder wenn sie sich selbst bei dem einzigen zuständigen “Reception and Identitfication Center” (RIC) im Norden Griechenlands, Fylakio, vorstellen.

Die in Thessaloniki ansässige Nichtregierungsorganisation Mobile Info Team (MIT) hat in ihrem neusten Bericht “Blocked from the system” (www.mobileinfoteam.org/blockedfromthesystem)  untersucht, inwieweit diese Zugänge zum Asylsystem funktionieren und die Situation der Menschen dokumentiert, die sich aus diesem Grund ohne Papiere in Griechenland aufhalten.

Die Auswertung von 144 Fällen aus der Datenbank der Rechtsberatung von MIT sowie 18 semi-strukturierten Interviews ergab, dass auch diese Wege ins griechische Asylsystem häufig nicht gangbar sind, selbst wenn die jeweiligen Kriterien erfüllt sind.

So ist es nach wie vor nicht nachvollziehbar, unter welchen Umständen die Polizei “police notes” ausgibt. In vielen Fällen haben Menschen, die sich an die Polizei gewendet haben, keine Papiere ausgehändigt bekommen. Dazu kommt die Angst, sich überhaupt an die Behörden zu wenden, da die Gefahr von gewaltsamen und illegalen Rückführungen in die Türkei besteht (sogenannte Pushbacks).

Zudem stellte es sich heraus, dass es äußerst schwierig ist, eine Vulnerabilität nachzuweisen. Zum einen liegt dies daran, dass Menschen ohne Papiere keinen Zugang zum Gesundheitssystem haben und somit in der Regel keine Arztberichte erhalten können. Zum anderen ist unklar, welche Vulnerabilitäten eigentlich anerkannt werden und welchen Schweregrad diese aufweisen muessen.

Zu guter Letzt stellt die Alternative, sich selbst im RIC Fylakio zu registrieren, keinen gangbaren Weg dar: 71% der in Griechenland im letzten Jahr stattgefundenen Pushbacks spielte sich in der Region Evros ab, wo das RIC gelegen ist. Die Wahrscheinlichkeit, auf dem Weg dorthin festgenommen und illegal abgeschoben zu werden, ist demnach extrem hoch. MIT hat gemeinsam mit dem  Border Violence Monitoring Network, dessen Mitglied die NGO ist, diverse Pushbacks im Zusammenhang mit dem RIC Fylakio dokumentiert. In einem besonders signifikanten Fall war ein kubanisches Paar betroffen, welches sich selbstständig zum RIC begeben hatte, dort gedemütigt und dann ohne gesetzliche Grundlage in die Türkei zurückgeführt wurde – ohne dort jemals gewesen zu sein.

Die von MIT durchgeführten Interviews zeigen außerdem die äußerst schwierigen Lebensumstände, die Geflüchtete und Migrant*innen ohne Papiere in Griechenland erdulden müssen. 80% der befragten Personen hatten Obdachlosigkeit erlebt oder waren darauf angewiesen, dass Bekannte oder auch Fremde sie umsonst bei sich wohnen ließen. 60% berichteten von ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen mit Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden für 20 bis 25 Euro am Tag. Daraus resultierend scheint es wenig überraschend, dass 60% der Befragten angaben, unter körperlichen oder mentalen Einschränkungen zu leiden, ohne eine entsprechende Unterstützung erhalten zu können.


Absurd: Ukrainische Familie bekommt keinen Schutz, weil sie am Tag der Invasion im Urlaub war

Nachtrag: Wenige Tage nachdem die untenstehende Meldung veröffentlicht und von zahlreichen Medien aufgegriffen wurde, hat das Justizministerium klargestellt, dass die Familie O. nun doch den vorübergehenden Schutz erhalten kann. Die lokalen Behörden wurden angewiesen, Fiktionsbescheinigungen mit Beschäftigungserlaubnis auszustellen und Sozialleistungen zu bewilligen.

Darüber, dass eine großzügige und möglichst unkomplizierte Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der aktuellen Situation geboten ist, gibt es einen breiten Konsens aller relevanten gesellschaftlichen und politischen Akteur*innen. Die Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl haben kürzlich kritisiert, dass die Solidarität und Hilfsbereitschaft nicht allen Geflüchteten aus der Ukraine zugute kommt, und dabei vor allem auf den Umgang mit Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit hingewiesen. Doch auch für Ukrainer*innen läuft keinesfalls immer alles glatt, wie ein aktueller und besonders absurder Fall verdeutlicht, der von ehrenamtlichen Unterstützer*innen an den Flüchtlingsrat herangetragen wurde.

Sie berichten, dass die Ausländerbehörde des Landkreises Karlsruhe einer ukrainischen Familie das humanitäre Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG und auch jegliche Sozialleistungen verweigert, weil diese zum Zeitpunkt der Invasion ihres Heimatlandes durch die russischen Streitkräfte zufällig im Urlaub in Ägypten war. Die über Polen eingereiste Großmutter der Familie erhielt problemlos den vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG. Der Rest der Familie wird aufgefordert, Asylanträge zu stellen – obwohl die politisch Verantwortlichen von Bund und Ländern beteuern, dass Menschen aus der Ukraine keine Asylanträge in Deutschland stellen müssen. Im Gegensatz dazu hat eine andere ukrainische Familie, die im gleichen Hotel in Ägypten Urlaub gemacht hat, zum gleichen Zeitpunkt nach Deutschland eingereist ist und in Mannheim bei Unterstützer*innen aufgenommen wurde, von den dortigen Behörden Fiktionsbescheinigungen erhalten und wurde in den Leistungsbezug aufgenommen.

Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg sagt zu diesem Fall: „Es ist offensichtlich absurd, dieser Familie den vorübergehenden Schutz vorzuenthalten mit der Begründung, sie seien über den „Drittstaat“ Ägypten eingereist. Erwarten die hiesigen Behörden ernsthaft, dass diese Familie dorthin zurückkehrt, nur weil sie zufällig gerade im Urlaub war, als der Krieg ausbrach? Ganz offensichtlich ist diese Familie in eine Regelungslücke gefallen, die schleunigst von den politisch Verantwortlichen zu schließen ist. Noch absurder wird die Situation, wenn man sich vor Augen führt, dass die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zu § 24 AufenthG explizit einen Anspruch auf Schutz in Deutschland vorsehen, wenn die betroffenen Ukrainer*innen zum Zeitpunkt der Invasion der Ukraine in einem anderen Staat der Europäischen Union im Urlaub waren oder wenn ein einzelne Familienmitglieder vorübergehend außer Landes war. Wo ist der grundsätzliche Unterschied bei einer Familie, die zusammen in einem Nicht-EU-Staat im Urlaub war? Kann es sein, dass die Wahl des Urlaubslandes darüber entscheidet, ob man Schutz erhält, wenn im Heimatland ein Krieg ausbricht? Die politisch Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene müssen schnellstmöglich klarstellen, dass der vorübergehende Schutz für alle gilt, die zum Zeitpunkt der russischen Invasion ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten – auch wenn sie aus welchem Grund auch immer vorübergehend außer Landes waren. Die Verweigerung jeglicher Sozialleistungen ist im Übrigen eindeutig rechtswidrig und verstößt unter anderem gegen die Vorgaben des Justizministeriums, aus denen hervorgeht, dass selbst bei Personen, bei denen unklar ist, ob sie einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben, ein Schutzgesuch in jedem Fall einen Leistungsanspruch auslöst. Auch hier fordern wir die zuständigen Behörden auf, sofort Abhilfe zu schaffen und der Familie die ihnen zustehenden Leistungen rückwirkend zum Tag der ersten Vorsprache auszuzahlen.“

Im Folgenden dokumentieren wir den offenen Brief der Unterstützer*innen an verschiedene Entscheidungsträger*innen.

Offener Brief der Unterstützer*innen der Familie O. an Bundesinnenministerin Faeser, Ministerpräsident Kretschmann und Justizministerin Gentges

Wir sind tief besorgt und beschämt über die Art und Weise, wie von den Behörden hier in Karlsruhe mit einer ukrainischen Flüchtlingsfamilie umgegangen wird, die aus der ständigen Bombenangriffen ausgesetzten Stadt Charkiw in der Ostukraine stammt. Wir bitten dringend um Ihre Hilfe, damit das Leid dieser Familie, die ihre Heimat verloren hat und ständig Nachrichten neuer Zerstörungen erhält, nicht weiterhin unnötigerweise durch Unsicherheit und Angst vor Abschiebung noch weiter vergrößert wird.  Der Familie wird die Fiktionsbescheinigung verweigert, sie wird zur Ausreise gedrängt und gleichzeitig von einer anderen Behörde aufgefordert, einen Asylantrag zu stellen. Das alles steht im krassen Widerspruch z B zu der Kommunikation des BAMF über den Umgang mit Flüchtlingen aus der Ukraine.

Der Situation stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Die Familie O. (Vater, Mutter, Sohn) war im Februar 2022 im Urlaub in Ägypten, als der Krieg in ihrer Heimat ausbrach. Sie konnte nicht in ihre Heimatstadt Charkiw zurück, es gab ja auch keine Rückflüge mehr. Wir, die Familie R., lernten sie in Ägypten in unserem Urlaub kennen. Wir organisierten in unserer Heimat Bad Schönborn eine private Spendensammlung, von der wir den verlängerten Aufenthalt der Familie im Hotel und die Flugtickets nach Frankfurt bezahlten. Am 04.03. landeten wir gemeinsam in Frankfurt und verbrachten das Wochenende in unserer privaten Wohnung. Wir kümmerten uns um die vielen Angelegenheiten, die jetzt zu regeln waren. Wir, die Familie V., boten  ihnen ab dem 07.03. unsere Gästezimmer als vorübergehende Unterkunft an. Am 08.03. war die Mutter von Frau O. nach ihrer langen Flucht über Warschau in Mannheim angekommen, sodass die O.s nun zu viert bei uns  wohnten. Wir, die Familie M., richteten in unserem Haus in Wochenend- und Nachtarbeit eine Wohnung her, in die die Familie O. am 01.04. einziehen konnte. Seit dieser Zeit sind wir Nachbarn und kümmern uns um die Familie. Alle Anträge sind gestellt, die Registrierung ist erfolgt, der Sohn geht in die Schule und in den Sportverein und die Erwachsenen haben Arbeit in Aussicht. Parallel dazu arbeitet Herr O. ehrenamtlich im Rathaus der Gemeinde Bad Schönborn, um die Hauptamtlichen dabei zu unterstützen, den vielen ukrainischen Flüchtlingen das Ankommen zu erleichtern. „Wir können und werden Ihnen helfen!“, haben Sie, Frau Faeser, allen Flüchtlingen versprochen, und in Bad Schönborn sind wir bemüht, Ihr Versprechen in die Tat umzusetzen. Das ist wie überall in Deutschland ganz selbstverständlich und das ist auch gut so.

Was hoffentlich nicht selbstverständlich ist, ist die aktuelle Situation der O.s: Derzeit bekommt die Familie keine Leistungen nach dem AsylbLG, die Fiktionsbescheinigung wird nicht ausgestellt ohne dass dies schriftlich begründet wird oder ein offizieller Bescheid erstellt wird und der Familie wurde bedeutet, dass sie wieder ausreisen müsse, da sie über das „sichere Drittland Ägypten“ eingereist sei. Bei der Registrierung der Familie im Landratsamt in Karlsruhe am 29.03. wurde von einer netten Kollegin gesagt: „Es ist alles in Ordnung!“ Leider ist nichts in Ordnung: O.s bekommen kein Geld, es gibt noch keinen gültigen Mietvertrag mit der Gemeinde (was das geringste Problem ist) – und zu allem Überfluss erreicht die Familie am 20.05. ein offizielles Schreiben des Landratsamtes mit der Aufforderung, einen Asylantrag zu stellen, im krassen Widerspruch zur Darstellung auf der Website des  BAMF.

Können Sie verstehen, dass die Familie tief verunsichert ist? Sie erlebt die Verwaltung in Deutschland oft von ihrer bürokratischen und  abweisenden Seite. Und wir ehrenamtlichen Unterstützer sind enttäuscht über die Unfähigkeit der Verwaltung, die Angelegenheiten der Flüchtlinge schnell und vernünftig zu regeln. Warum kann in Behörden nicht gelten, was für uns selbstverständlich ist: „Wir können und werden Ihnen helfen!“? Warum gibt es bis heute keine Fiktionsbescheinigung, obwohl Sie, liebe Frau Faeser, in Ihrem Video versprochen haben: „Nach Registrierung können Sie sofort in Deutschland arbeiten.“? Warum wird im Landratsamt Karlsruhe auf ein „sicheres Drittland Ägypten“ verwiesen, wenn im Landratsamt Mannheim ein Ehepaar, das ebenfalls durch die Vermittlung von uns, der Familie R., aus Ägypten (gleiches Hotel) zunächst in Bad Schönborn und dann in Mannheim untergekommen ist, eine Fiktionsbescheinigung erhält? Warum gelingt es in Polen, 3,4 Mio. Ukrainer aufzunehmen und wir in Deutschland scheinen mit 650.000 Menschen schon überfordert?

Wir schämen uns für unser Land und für all das, was die Familie O. hier von Behörden erlebt. Wir sind fassungslos über die bürokratischen Hürden in vielen Behörden. Wir sind verärgert darüber, wie schwer es ist, Verantwortliche ans Telefon zu bekommen, Antworten auf E-Mails zu erhalten, um dann auf andere Behörden verwiesen zu werden, die dann ebenfalls nicht erreichbar sind.

Wir erwarten von den Behörden und Verwaltungen, dass sie Kompetenz, Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit an den Tag legen. Es liegt durchaus nahe, anzunehmen, dass all diese Fehlleistungen nicht den einzelnen ausführenden Beamten im Landratsamt, Ausländeramt , Integrationsstelle etc. anzulasten sind. Wir vermuten eher, dass diese Kollegen, die sicher auch helfen wollen, wo immer es geht, es mit irreführenden oder widersprüchlichen Vorgaben übergeordneter Stellen zu tun haben. Daher bitten wir Sie, hier dringend tätig zu werden.

Unsere Befürchtung ist, dass das Ergehen der Familie O. in Bad Schönborn kein Einzelfall ist. Die Familie hat alles richtig gemacht: Sie hat sich um Arbeit bemüht, hat eine Wohnung und hat Arbeit in Aussicht. Wir haben mit vielen anderen dazu beigetragen, dass das möglich ist. Warum gibt es für diese Familie kein Geld, keine Fiktionsbescheinigung, keine Sprachkurse, sondern stattdessen die behördliche Aussage zum „sicheren Drittstaat Ägypten“ (die als Drohung der Abschiebung empfunden wird) und die amtliche Aufforderung, beim BAMF einen Asylantrag zu stellen?

Eine Familie, deren Heimatstadt zerbombt ist, die sich Sorgen um das Leben der Freunde und Verwandten in der Ukraine macht, ist zu uns nach Deutschland gekommen. Viele Menschen haben viel investiert, damit sie hier zunächst bleiben können. Und heute bekommen sie weder staatliche finanzielle Unterstützung noch können sie die Arbeit aufnehmen, die sie sich gesucht haben und es wird ihnen sogar gesagt, dass sie Deutschland Ende Mai wieder verlassen müssen.

Verstehen Sie unsere Empörung? Wir bitten Sie alle – im Bund, in Baden-Württemberg und im Landratsamt Karlsruhe, dafür zu sorgen, dass die Familie O. ihre Fiktionsbescheinigung bekommt und dass das ihnen zugesagte Geld zügig überwiesen wird. Und wir bitten Sie, dafür zu sorgen, dass dieser Fall ein Einzelfall bleibt und dass wir unser Versprechen tatsächlich einhalten, das wir den ukrainischen Geflüchteten gegeben haben.

Herzliche Grüße

Familie R.                        Familie V.                            Familie M.


Krankheit, Tod und Trauer: Netzwerk für Kinderpalliativangebote

Der Bundesverband Kinderhospiz e.V. hat ein Netzwerk der Kinderpalliativangebote für Geflüchtete errichtet und vermittelt Kinderhospizangebote. Diese Hilfen richten sich sowohl an Geflüchtete mit lebensbedrohlich erkrankten Kindern als auch an trauernde Kinder und Familienangehörige, die um ein Kind trauern.

Der Bundesverband hat hierfür eine Website mit ukrainischem, russischem, englischem und deutschem Text zu der Kinderhospizarbeit eingerichtet. Zudem gibt es eine telefonische, kostenlose Sprechstunde (deutsch, englisch, russisch und ukrainisch):

Telefon:           +49 800 8888 4713
Montags:         19:00 – 20:00 h
Freitags:          13:00 – 14:00 h

Auch per E-Mail erreichen Sie den Bundesverband Kinderhospiz e.V. in den angegebenen Sprachen unter: fluechtlingshilfe@bundesverband-kinderhospiz.de



Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL fordern die Gleichbehandlung aller Geflüchteten aus der Ukraine

Anlässlich der Innenminister*innenkonferenz vom 1.-3. Juni 2022 in Würzburg fordern die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL sowie viele weitere Organisationen und Initiativen eine bundesweite Regelung, die den Schutz von allen aus der Ukraine geflüchteten Menschen garantiert und einen sofortigen Stopp der Diskriminierung von Drittstaater*innen und Staatenlosen aus der Ukraine.

Seit dem militärischen Angriff Russlands auf die gesamte Ukraine sind bereits über sechs Millionen Menschen von dort geflohen, größtenteils in die Anrainerstaaten, viele hunderttausend Menschen sind aber auch in die Bundesrepublik geflüchtet.

Ukrainer*innen erhalten in Deutschland gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG zur Gewährung vorübergehenden Schutzes und gemäß EU-Ratsbeschluss vom 4. März 2022 unbürokratischen Zugang zu Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis und Sozialleistungen. Sie bekommen so ein wichtiges Stück Sicherheit in der ihr Leben bestimmenden Katastrophe des Krieges.

Doch andere Kriegsflüchtlinge, die in der Ukraine gelebt, studiert oder gearbeitet haben und sogar Staatenlose, die ihr gesamtes Leben dort verbracht haben, werden größtenteils schlechter gestellt, obwohl sie vor dem gleichen Krieg, vor der gleichen Gewalt geflohen sind: Nicht-ukrainische Drittstaater*innen mit befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine sind einem Rundschreiben des BMI zufolge bisher von dem Recht auf temporären Schutz als Kriegsvertriebene nach § 24 AufenthG ausgenommen, wenn angenommen wird, dass eine „sichere und dauerhafte Rückkehrmöglichkeit“ ins Herkunftsland besteht.

Anstatt den Fokus auf den bisherigen Lebensmittelpunkt in der Ukraine zu legen, soll also die vermeintliche Rückkehrmöglichkeit ins ursprüngliche Herkunftsland ausschlaggebend sein – und das, obwohl nach den Leitlinien der EU-Kommission für alle EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, Menschen, die eine „sinnvollere Verbindung zur Ukraine haben als zu ihrem Herkunftsland“, ebenso den Schutz für Kriegsvertriebene zu gewähren.

Zwar ist allen Menschen aus der Ukraine laut der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung erst einmal der Aufenthalt bis zum 31. August im Bundesgebiet erlaubt. Das soll ihnen die Möglichkeit eröffnen, entweder den vorübergehenden Schutz zu beantragen oder die Voraussetzungen für andere aufenthaltsrechtliche Zwecke zu erfüllen. Letzteres ist jedoch in der Kürze der Zeit für viele Geflüchtete kaum möglich. Langfristig besteht die Gefahr, dass die Menschen dauerhaft in prekäre Lebenslagen geraten.

Drittstaatsangehörige und Staatenlose können aufgrund der unklaren Rechtslage und des damit einhergehenden restriktiven Verwaltungshandelns in Deutschland kaum Perspektiven im Hinblick auf Arbeit, Wohnung, Erwerb von Deutschkenntnissen, Ausbildung und Studium entwickeln. Sie haben kaum Möglichkeiten, hier anzukommen, sich zu orientieren, die Erlebnisse des Krieges und der Flucht zu überwinden und sich gesellschaftlich zu beteiligen – und dies, obwohl sie genauso von Krieg und Flucht betroffen und womöglich sogar traumatisiert sind, wie ukrainische Staatsangehörige“, so Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Wiebke Judith, Leiterin des Teams Recht & Advocacy bei PRO ASYL, kritisiert: „Alle Menschen, die aus der Ukraine vor Krieg und Gewalt fliehen mussten, haben ihren Lebensmittelpunkt verloren, aber nicht alle werden in Deutschland gleich behandelt. Drittstaatsangehörige und Staatenlose werden trotz vorläufig legalem Aufenthalt von Ausländerbehörden zum Teil unter Druck gesetzt auszureisen. Anträge auf den vorübergehenden Schutz werden oft nicht einmal angenommen. Das zeigt: für alle aus der Ukraine geflüchtete Menschen braucht es richtige Sicherheit und Perspektive durch einen Aufenthaltstitel.“

Wir fordern von Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine bundesweite Regelung für ein zweijähriges Aufenthaltsrecht für alle aus der Ukraine Geflüchteten, um für alle Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands fliehen mussten, tatsächlichen Schutz und Perspektiven zu schaffen.

Außerdem fordern wir die Länder auf, schon jetzt alle rechtlichen Spielräume zu nutzen und auch den aus der Ukraine Geflüchteten ohne ukrainische Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.


PRO ASYL und Connection e.V.: Russische Deserteure und Militärdienstflüchtige

Das Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerk Connection e.V. und PRO ASYL begrüßen die Erklärung des Innenministeriums, dass russischen Deserteuren Schutz zugesichert wird. Zugleich weisen die Organisationen auf immer noch fehlende Schutzzusagen hin: Für Militärdienstflüchtige aus Russland, für Kriegsdienstverweigerer und Militärdienstentzieher aus Belarus und der Ukraine.

In einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Bundestags hat das Innenministerium am 17. Mai 2022 erklärt, dass „bei glaubhaft gemachter Desertion eines russischen Asylantragstellenden derzeit in der Regel von drohender Verfolgungshandlung für den Fall der Rückkehr in die Russische Föderation ausgegangen“ werde. Ergänzend schreibt das Innenministerium: „Da bereits die Bezeichnung ‚Krieg‘, bezogen auf den Angriff auf die Ukraine, in der Russischen Föderation als oppositionelle politische Darstellung geahndet werden kann, kann eine Desertion – als aktives Bekunden gegen die Kriegsführung – als Ausdruck einer oppositionellen Überzeugung gewertet werden.“

„Dass russischen Deserteuren Schutz im Asylverfahren angeboten wird, ist ein erster wichtiger Schritt“, sagt heute Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. „Bislang gab es für Deserteure trotz ihrer Entscheidung gegen eine Kriegsteilnahme im deutschen Asylverfahren viele Hürden. Die aktuelle Stellungnahme des BMI führt hoffentlich zu einer schneller Zuerkennung eines Schutzstatus für russische Deserteure.“

Connection e.V. und PRO ASYL weisen zugleich daraufhin, dass in der Mitteilung des Innenministeriums ausdrücklich „Wehrdienstflüchtlinge von den Ausführungen nicht umfasst“ sind. „Es ist ein untragbarer Zustand, dass Menschen, die sich rechtzeitig den Rekrutierungen zu Militär und Krieg entziehen, von der Regelung ausgeschlossen werden“, erklärt Rudi Friedrich von Connection e.V.. „Wir brauchen eine klare Zusage der deutschen Bundesregierung, dass auch die Militärdienstentziehung in Russland in Zeiten des Krieges in der Ukraine als oppositionelle politische Haltung gewertet wird und diese Menschen damit auch den notwendigen Schutz erhalten.“

Es fehlt ein klares Bekenntnis zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung – auch für Ukrainer und Belarussen

Die Organisationen bedauern zudem, dass auch die drohende Rekrutierung und die mittelbare Kriegsbeteiligung von Belarus nicht in die Aussage des Innenministeriums einfließt. PRO ASYL und Connection e.V. fordern gemeinsam mit 40 weiteren Organisationen in einem im März 2022 veröffentlichten Appell an den Bundestag, auch belarussischen Soldaten und Soldatinnen, die sich dem Einsatz im Militär und somit dem möglichen Kriegseinsatz in der Ukraine entzogen haben oder desertiert sind, Asyl zu gewähren.

Darüber hinaus fehlt ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zum Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung, gerade bezüglich der Ukraine. „Es hat sich gezeigt“, so Rudi Friedrich, dass sowohl in Russland als auch in Belarus und insbesondere in der Ukraine die Regelungen zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung völlig unzureichend sind. Es ist kein Wunder, dass auch Tausende Militärdienstpflichtige aus der Ukraine ins Ausland geflohen sind. Ihnen wird im Herkunftsland das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verwehrt. Auch sie brauchen nach dem Auslaufen der momentanen Aufenthaltsregelung für Geflüchtete aus der Ukraine Schutz.“


Podiumsdiskussion zur Bilanz der Landesregierung

Das Asylzentrum e.V., der AK Asyl Südstadt und die Katholischen Gesamtkirchengemeinde Tübingen veranstalten am 20.06.2022 um 19.30 Uhr in Tübingen eine Poduiumsdiskussion zur Bilanz der Landesregierung im Rahmen der Menschenrechtswoche 2022: „Ressourcen fallen nicht vom Himmel. Wovon hängen Menschenrechte ab?“

Menschenrechte werden beklagenswerterweise sehr oft auf der Welt verletzt – auch in Europa, das sich gerne selbst als „Wertegemeinschaft“ bezeichnet. Menschen ertrinken im Mittelmeer, weil wir in Europa sie nicht retten. Menschen werden an den EU-Außengrenzen zurückgeprügelt, weil unsere Gesellschaften sie nicht passieren lassen.

Dabei wird auf Tübingen, auf Baden-Württemberg geschaut: Welche Ressourcen müssen bereitgestellt werden, damit die verbürgten Menschenrechte und Grundfreiheiten für Geflüchtete gewährleistet sind?

Dazu wird das Kapitel „Migration und Integration“ des Koalitionsvertrags der grün-schwarzen Landesregierung ein Jahr nach Unterzeichnung unter die Lupe genommen. Was wurde umgesetzt? Was nicht und warum? Und was fehlt grundsätzlich?

Referent*innen:

  1. Badiah Jazzaa, Jesidin, Buchautorin, 2014 vor dem IS aus dem Nordirak geflohen
  2. Dorothea Kliche-Behnke, Sprecherin für Integration der SPD-Landtagsfaktion
  3. Daniel Lede Abal, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Grünen im Landtag und Sprecher für Migration und Integration
  4. Séan McGinley, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Leiter der Geschäftsstelle

Postkartenaktion zum Weltflüchtlingstag

Gemeinsam mit dem Paritätischen BW, dem LAKA BW und der Seebrücke BW erinnern wir die Landesregierung an ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Vor über einem Jahr hat die Landesregierung ihre Vorhaben im Koalitionsvertrag vorgestellt, die wir sehr begrüßt haben. Ein Jahr später hat sich jedoch kaum etwas geändert. Es ist Zeit, dass auf Worte Taten folgen!

Deshalb fordern wir weiterhin und anlässlich des Weltflüchtlingstag am 20. Juni

  • ein humanitäres Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus den Lagern an den EU-Außengrenzen,
  • Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle,
  • die wirksame Anwendung von Bleiberechtsregelungen,
  • muttersprachlichen Unterricht in staatlicher Verantwortung,
  • die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes!

Erinnert die Landesregierung zusammen mit uns an ihre Versprechen und beteiligt euch an unserer Postkartenaktion zum Weltflüchtlingstag! Schickt eine Postkarte an die Landesregierung! Bestellen könnt ihr diese kostenfrei über unsere Materialbestellung.


Neues Projekt „Frauen im Austausch“

Seit dem 1. April läuft beim Flüchtlingsrat BW ein Projekt, über das ein Austauschangebot für Frauen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte durchgeführt wird.

Für zugewanderte Frauen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt und generell zur gesellschaftlichen Teilhabe oft besonders schwierig. Auch aufgrund der Pandemie fehlen vielen Frauen Kontakte zu anderen Frauen in einer vergleichbaren Lebenssituation und somit häufig auch Vorbilder, die ihnen vermitteln, dass auch sie in Deutschland Fuß fassen und eine Arbeit finden können.

Im Rahmen des Projekts wird ein niederschwelliges und regelmäßiges Austauschangebot für zugewanderte Frauen entwickelt.  Der Austausch startet ab Juni/Juli und wird über einen Zeitraum von fünf Monaten digital über die Plattform Zoom stattfinden. Die Gruppen treffen sich circa alle zwei Wochen. Der Austausch wird durch regelmäßige Input-Vorträge zu verschiedenen bedarfsspezifischen Themen im Bereich Arbeit und Bildung ergänzt.

Der Peer-to-Peer-Austausch soll die Teilnehmerinnen ermutigen und empowern, mit Herausforderungen umzugehen und gemeinsam Lösungen zu finden. Ziel ist es unter anderem, die Frauen dem Arbeitsmarkt näher zu bringen.

Das Projekt richtet sich an Frauen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, die derzeit nicht voll erwerbstätig sind und eine der folgenden Sprachen sprechen: Deutsch, Englisch, Türkisch oder Dari. Auch FLINTA* (Frauen, Lesben, Inter*Personen, Non-Binary*Personen, trans*Personen und Agender*Personen) sind herzlich eingeladen, am Projekt teilzunehmen.

Das Projekt wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln der Europäischen Union gefördert.

Die mehrsprachigen Flyer können gerne an interessierte Frauen weitergeleitet werden. Interessierte Frauen können sich gerne an Eylem Ög wenden (E-Mail: oeg@fluechtlingsrat-bw.de, Whatsapp: 0157/52898436).


Austauschtreffen für politisch aktive Geflüchtete

english version below

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg lädt alle politisch interessierten und aktiven Flüchtlinge zu einem Online-Netzwerktreffen ein. Das Treffen findet am Mittwoch, 1. Juni um 18 Uhr statt.

Warum machen wir dieses Treffen? Es gibt viele Flüchtlinge, die alleine oder mit anderen aktiv sind für ihre Rechte. Wir wollen diese Menschen und Gruppen zusammenbringen, damit sie ihre Erfahrungen austauschen und über Wege zur Zusammenarbeit sprechen können. Deswegen haben wir auch einige Aktivisten eingeladen, die über ihre Erfahrungen und Erfolge berichten können.
Außerdem wollen wir über ein aktuelles und wichtiges Problem sprechen, dass Menschen aus verschiedenen Ländern betrifft, nämlich die Situation der nicht-ukrainischen Flüchtlinge die aus der Ukraine geflüchtet sind. Zum Beispiel Leute die als Ausländer in der Ukraine studiert oder gearbeitet haben. Wir wollen darüber sprechen, welche Erfahrungen und Probleme diese Menschen gerade in Deutschland haben und was wir gemeinsam zu diesem Thema machen können.
Leitet diese Einladung gerne an andere Interessierte weiter!
Wir freuen uns über eure Teilnahme!
Das Treffen ist für Menschen mit Fluchthintergrund gedacht. Für Unterstützer*innen ohne eigene Fluchtbiografie ist eine Teilnahme möglich, wir werden allerdings darauf achten dass vor allem geflüchtete Menschen zu Wort kommen. Vor allem bitten wir Unterstützer*innen, diese Einladung an interessierte Geflüchtete weiterzuleiten. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Veranstaltung keine Fortbildung oder Beratungsveranstaltung ist, sondern dazu dient, dass Geflüchtete sind untereinander austauschen und vernetzen und überlegen, was sie selbst gemeinsam machen können um sich für ihre Interessen und Rechte einzusetzen.

Wer teilnehmen möchte, kann eine Email an eine der folgenden Adressen schicken:
osa@fluechtlingsrat-bw.de
mcginley@fluechtlingerat-bw.de

wir schicken Ihnen dann die Zugangsdaten zu.

English version

The Refugee Council of Baden-Württemberg invites all politically interested and active refugees to an online networking meeting. The meeting will take place on Wednesday, 1 June at 6 pm.

Why are we holding this meeting? There are many refugees who are active on their own or with others for their rights. We want to bring these people and groups together so they can share their experiences and talk about ways to work together. That is why we have also invited some activists who can report on their experiences and successes.
We also want to talk about a current and important problem that affects people from different countries, namely the situation of non-Ukrainian refugees who have fled Ukraine. For example, people who studied or worked in Ukraine as foreigners. We want to talk about what experiences and problems these people have in Germany and what we can do together on this topic.
Please forward this invitation to others who may be interested!
We are looking forward to your participation!
The meeting is intended for people with a refugee background. It is possible for supporters without their own refugee biography to participate, but we will make sure that mainly refugees have their say. Above all, we ask supporters to forward this invitation to interested refugees. It is important to emphasize that this event is not a training or counseling event, but serves to enable refugees to exchange and network with each other and to consider what they can do together to advocate for their interests and rights.

If you are interested in taking part, please write an email to one of the following addresses:

mcginley@fluechtlingsrat-bw.de

osa@fluechtlingsrat-bw.de

and we will send you to link.


Online-Seminar „Überblick über die rechtliche Situation von Geflüchteten aus der Ukraine“

Nachdem das erste Online-Seminar zum Thema „Überblick über die rechtliche Situation von Geflüchteten aus der Ukraine“ auf sehr großes Interesse gestoßen ist, und zahlreiche Wünsche nach einer Wiederholung an uns herangetragen wurden, freuen wir uns, dass unsere beiden Referenten die Zeit gefunden haben, die Veranstaltung ein zweites Mal anzubieten.

Die Referenten, Manfred Weidmann (Rechtsanwalt in der Tübinger „Kanzlei in der Südstadt“ und Mitglied des Sprecher*innenrats des Flüchtlingsrats BW) und Prof. Wolfgang Armbruster (Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs Sigmaringen a.D.) werden einen allgemeinen Überblick über die rechtlichen Fragen geben, die aktuell in der Beratung von geflüchteten Personen aus der Ukraine relevant sind. Im Anschluss besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmenden ist allerdings aus technischen Gründen auf 100 Personen beschränkt. Bitte melden Sie sich mit dem untenstehenden Formular an. Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Dieses Online-Seminar findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Justiz und Migration.