Online-Infoabend: Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht

Das Tempo im Asylrecht ist nach wie vor hoch. Was sind aktuell die wichtigsten Gesetzesänderungen und Gesetzesvorhaben? Die Infoveranstaltung „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“ wird einen Überblick verschaffen und anschließend auf Fragen eingehen. Außerdem gibt es praktische Tipps in bestimmten Themen in der Geflüchtetenarbeit, zum Beispiel zur Passbeschaffung Eritrea, Duldungserteilungen und Fristen im Asylverfahren.

Der Infoabend richtet sich an Interessierte und ehrenamtlich Engagierte in der Geflüchtetenarbeit. Vorkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht sind notwendig.

Referentin: Maren Schulz (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet online als Videokonferenz über Zoom statt. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Die Teilnahme am Online-Seminar erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.

Sie erhalten die Zugangsdaten spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Zur Anmeldung

Die Veranstaltung wird von der Ökumenische Fachstelle für Flüchtlingshilfe im Main-Tauber-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg durchgeführt. Sie findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.


Studie: Unterkünfte für geflüchtete Menschen verletzen Kinderrechte

Unterkünfte für geflüchtete Menschen in Deutschland sind nicht kindgerecht. Trotzdem verbringen tausende Kinder und Jugendliche mehrere Monate, oder sogar Jahre dort. Eine Studie des Kinderhilfswerks Unicef Deutschland und des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt, wie ihnen dadurch ihre Kinderrechte verwehrt bleiben.

Beengte Wohnverhältnisse, schlechte hygienische Bedingungen, kaum Spiel- und Sportmöglichkeiten, Diskriminierung. Unicef Deutschland und das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisieren, dass Rechte geflüchteter Minderjähriger in Sammelunterkünften nur mangelhaft umgesetzt werden. Für die Studie wurden 50 Kinder und Jugendliche in verschiedenen Unterkünften in Deutschland befragt. Einige Antworten werden wörtlich wiedergegeben, was einen unmittelbaren Einblick in die Lebensrealitäten verschafft. So greift auch der Titel der Studie die Aussage eines 15-jährigen Mädchens auf: „Das ist nicht das Leben. Das ist sozusagen ein Stopp für das Leben.“

Dringend nötig sind unter anderem eine dezentrale Unterbringung von Familien und der unmittelbare Zugang zu Kindergarten, Schule oder Ausbildung. Was fehlt ist eine Politik, die Kinderrechte auf allen staatlichen Ebenen entschlossen durchsetzt.



Bündnis Pass(t) uns allen: Kritik an den geplanten Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf des BMI zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht ohne substantielle Änderungen beschlossen. Trotz Stellungnahmen und konkreter Änderungsforderungen zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen und Fachexpert*innen, hält das Bundeskabinett an den Verschärfungen des Gesetzesentwurfs fest.

Wenn das Gesetz wie nun im Kabinett beschlossen in Kraft tritt, werden in Zukunft mehr Menschen von der Anspruchseinbürgerung ausgeschlossen sein, z.B. Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Trotz anderslautender Absichtserklärungen wird die Situation von Staatenlosen und langjährig Geduldeten nach wie vor nicht berücksichtigt. Außerdem werden die langwierigen Prüfungen, ob der*die Einbürgerungsbewerber*in „antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ verantwortet hat oder „durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet“ beibehalten, wodurch sich die Verfahren weiterhin in die Länge ziehen.

Das Bündnis “Pass(t) uns allen” fordert in einer Pressemitteilung, Stellungnahme und Online-Pressekonferenz, das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht umfassend zu modernisieren, das Gesetz im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und an die Realitäten einer vielfältigen und demokratischen Migrationsgesellschaft anzupassen.


Online: Psychosoziale und alltagspraktische Unterstützung für Geflüchtete

Der Verein Medical Volunteers International e.V. (MVI) setzt sich für medizinische Versorgung an den europäischen Außengrenzen und für eine gerechtere Gesundheitsversorgung ein. Die MVI Online Community bietet geflüchteten Menschen die Möglichkeit, sich online auszutauschen, zu vernetzen und Unterstützung zu finden

Das Angebot setzt sich aus Beratungsangeboten, Deutschkursen, Sprachcafés und regelmäßigen Workshops zusammen. Seit August gehört auch eine psychosoziale Beratung zur Alltagsbewältigung, Unterstützung und Vermittlung an weitere Anlaufstellen dazu.

Weitere Infos sind auf der Website und auf Instagram zu finden. Bei Interesse kann man sich auch per Mail an Onlinesupport@medical-volunteers.org an das MVI-Team wenden.


Basisinformationen zum freiwilligen Engagement für Schutzsuchende

Der Informationsverbund Asyl & Migration hat die Ausgabe ihrer Reihe „Basisinformationen für die Beratungspraxis“ zum Thema „Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für Schutzsuchende“ in überarbeitetet und in sechs weiteren Sprachen veröffentlicht. Die Handreichung umfasst die Themen

  • Pflichten und Standards des freiwilligen Engagements (Rechtsdienstleistungsgesetz, Datenschutz, Selbstreflexion beim Engagement, Sorgfaltspflichten etc.)
  • Rechte, Versicherungsschutz und Entgelt im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten
  • Umgang mit Anfeindungen

Informationsverbund Asyl & Migration 2022: Basisinfirmationen Nr. 4: Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für Schutzsuchende (Deutsch) (3. Aufl., aktualisiert Juli 2023)


Pro Asyl: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf sichere Herkunftsstaaten

Pro Asyl fordert in einer Stellungnahme das Bundesinnenministerium auf, den Gesetzesentwurf zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten zurückzuziehen. In Georgien werde die LGBTIQ+-Community stark unter Druck gesetzt und der Staat schütze sie nicht vor gewaltsamen Übergriffen. Auch die Lage der Pressefreiheit sei sehr kritisch zu bewerten. In Moldau würden Rom*nja stark ausgegrenzt und diskriminiert. Dies könne eine kumulative Verfolgung darstellen. Die gesamte Stellungnahme ist online verfügbar.


Online-Seminar: Einführung ins Asyl-und Aufenthaltsrecht

Im Rahmen dieser zweistündigen Fortbildung beschäftigen wir uns mit den Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Folgende Fragen werden unter anderem beantwortet:

  • Wie läuft das Asylverfahren ab?
  • Welche Anerkennungsformen gibt es?
  • Was passiert nach einer Ablehnung und was ist eine Duldung?
  • Wie ist die Unterbringung organisiert?

Die kostenlose Fortbildung richtet sich in erster Linie an Ehrenamtliche in der Geflüchtetenarbeit, die kein Vorwissen im Asyl- und Aufenthaltsrecht haben. Andere Interessierte sind aber natürlich auch herzlich willkommen.

Referentinnen: Maren Schulz & Lara Kühnle, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Die Veranstaltung findet auf Zoom statt und erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Internetbrowser, eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Die Zugangsdaten erhalten Sie spätestens am Tag vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie: Für die Teilnahme an kostenlosen Online-Seminaren stellen wir keine Teilnahmebestätigungen aus. Von entsprechenden Anfragen bitten wir abzusehen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Die Anmeldung ist geschlossen.


Auslesung von digitalen Datenträgern durch das BAMF

Seit 2017 darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) digitale Datenträger nach § 15a i.V.m. § 15 Asylgesetz zur Identitätsklärung im Asylverfahren auslesen.

Das BAMF kann von dieser Norm Gebrauch machen, wenn es keine milderen Mittel zur Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit gibt. Die asylantragsstellende Person kann also zur Aushändigung des Handys aufgefordert werden, wenn Pass, Passersatz und jegliche weiteren Hinweise, wie zum Beispiel Urkunden, die zur Identitätsfindung beitragen können, fehlen.

Wie sieht die praktische Umsetzung der Datenauswertung aus, was ist daran problematisch, wie ist die Rechtsprechung dazu und welche Veränderungen sieht der aktuelle „Diskussionsentwurf“ des Bundesinnenministeriums vor? Ein Überblick.

Handydaten werden vom BAMF aktuell in zwei Schritten ausgewertet:

Im ersten Schritt werden die Daten extrahiert, computergestützt analysiert und automatisch zu einem Ergebnisreport zusammengefasst, der in einem sogenannten „Datentresor“ gespeichert wird. Einsehen kann der*die BAMF-Mitarbeiter*in den Report zu diesem Zeitpunkt nicht. Im zweiten Schritt kann dieser Bericht durch ein*e Volljurist*in des BAMF freigegeben und im jeweiligen Asylverfahren genutzt werden. Anderweitig werden die Daten gelöscht[1].

Analysiert werden bei der Auswertung eine Vielzahl persönlicher Daten: Informationen zu den Ländervorwahlen ein- und ausgehender Anrufe, SMS-Nachrichten, Kontaktdaten und besuchte Webseiten. Zudem werden Lokationsdaten ausgewertet und auf einer Landkarte angezeigt. Auch Login-Namen für verschiedene Apps werden gelistet. Schließlich werden SMS- und Messenger-Nachrichten sowie der Browserverlauf einer Sprachanalyse unterzogen, welche die verwendete Sprache bzw. den Dialekt bestimmen soll[2].

Problematisch an dieser Praxis ist folgendes:

Es ist unklar, inwiefern die Auswertung von Handydaten überhaupt sinnvoll und zielführend ist, denn die Handydatenauslesung ist extrem fehleranfällig. 58 bis 64 % der Ergebnisse sind unbrauchbar. Beispielsweise ist der Datensatz oft zu klein, da Mobiltelefone häufig erst in Deutschland gekauft werden. Zudem unterstützt das BAMF-Programm keine alten Handymodelle, und Familie und Freund*innen mit denen kommuniziert wird, müssen sich nicht zwangsläufig im Herkunftsland der asylantragsstellenden Person befinden[3].

Zahlen des BAMF belegen diese Vermutung. So wurden 2022 insgesamt 27.334 Datenträger ausgelesen; in nur 3,1% der Fälle (117) sei die Identität durch die Auswertung „widerlegt“ worden[4].

2019 und 2020 waren es insgesamt sogar lediglich 75 Fälle[5]. Positive Resultate liegen demnach kaum vor – was in starkem Gegensatz zum finanziell extrem hohen Aufwand und einer massiven Einschränkung von Persönlichkeits- und Grundrechten steht. Die Handydatenauslesung birgt ein Missbrauchsrisiko und auch unbrauchbare Testergebnisse können Mitarbeitende des BAMF bei der Entscheidung im Asylverfahren beeinflussen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat dazu im Dezember 2019 eine Studie veröffentlicht, die diese Problematik nochmals ausführlich aufzeigt.

Klage BVerwG

Um dieser verfassungswidrigen Praxis entgegenzuwirken hat die GFF im Jahr 2020 mit betroffenen Menschen geklagt. Damals verfolgte das BAMF noch die Praxis, Handydaten grundsätzlich auszulesen, sobald kein Pass oder Passersatz vorlagen. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin gab der Klage im Juni 2021 statt, das BAMF legte daraufhin Sprungrevision[6] ein. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 16. Februar 2023 abschließend entschieden, dass die regelmäßig erfolgende Auswertung digitaler Datenträger durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ohne Berücksichtigung sonstiger vorliegender Erkenntnisse und Dokumente rechtswidrig ist[7].

Was bedeutet das Urteil?

Mit dem Urteil hat sich die Praxis des BAMF verändert: Die Auslesung und Auswertung digitaler Datenträger zur Ermittlung von Identität und Staatsangehörigkeit einer asylantragstellenden Person ist erst zulässig, wenn es keine mildere Mittel zur Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit gibt. 

Über die Frage, ob es generell rechtmäßig ist, die Handys von Geflüchteten auszuwerten (also z.B. eine Auswertung zu einem späteren Zeitpunkt), hat das BVerwG nicht entschieden. Das Urteil bezieht sich lediglich auf die Praxis des BAMF, die Handydaten gleich zu Beginn des Asylverfahrens auszulesen. Trotzdem kann angenommen werden, dass aus dem Urteil eine generelle Hinterfragung der Auswertung von Handydaten hervorgeht. Außerdem wird aktuell noch geprüft, inwiefern das Auslesen von Handys mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar ist.

Der Diskussionsentwurf des BMI

Der aktuelle „Diskussionsentwurf zur Verbesserung der Rückführung“ des Bundesinnenministeriums (BMI) schlägt dahingegen einen ganz anderen Weg ein: Die Auslesung von Datenträgern soll nicht etwa eingeschränkt, sondern erweitert werden.

Der Entwurf sieht vor, § 15a Asylgesetz neu zu formulieren. Zunächst soll die Datenauswertung in zwei Teile aufgeteilt werden: Das Auslesen und die Auswertung der Daten[8].

Bislang erfolgt dies mit der automatischen Zusammenfassung zu einem Ergebnisreport in einem Schritt. Ausgewertet werden darf aktuell aber nur, wenn keine milderen Mittel zur Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit vorliegen. Die Gesetzesänderung sieht im Gegensatz dazu vor, dass Datenträger generell ausgelesen werden dürfen, wenn kein Pass oder Passersatz vorliegen. Das Erfordernis der Prüfung auf mildere Mittel soll nur noch im zweiten Schritt – der Datenauswertung – greifen. Das BAMF müsste also statt einem zusammengefassten Bericht über den Datenträger nun die gesamten Daten aufheben, die für die Datenauswertung notwendig sind[9].

Außerdem sieht der Entwurf vor, dass auch Cloud-Dienste in die Datenauswertung mit einbezogen werden dürfen, was sich laut des Entwurfs aus der „zunehmenden Bedeutung dieser Form der Datenspeicherung bei Personen aus vielen Herkunftsländern“ ergebe[10] .

Was passiert jetzt?

Bislang ist noch unklar, inwiefern der „Diskussionsentwurf“ des BMIs umgesetzt wird. Sollte die Gesetzesänderung kommen, ist mit weiteren Klagen zu rechnen. Dies ist aber aufwändig und dauert entsprechend lange. Denn mit der Neuformulierung des § 15a AsylG würde das BMI das Urteil des BVerGs unterlaufen und noch tiefer als bisher in die Privatsphäre geflüchteter Menschen eingreifen.


Weitere Infos zur Handydatenauslesung und dem Diskussionsentwurf finden sich u.a. hier:

Podcast: Ausführlich: Auslesen von Handydaten durch das BAMF: Gespräch mit RA Matthias Lehnert zur aktuellen Praxis, einem Urteil und der Zukunft (https://open.spotify.com/episode/7hyoDKvHu5wA1Jd1B10khn?si=kVoe1IktS_ygmBQy6Ewd1w&nd=1 )

Berlin Hilft, 04.08.2023: https://berlin-hilft.com/2023/08/04/diskussionsentwurf-bmi-deutliche-asylrechtsverschaerfungen/


[1] Gesellschaft für Freiheitsrechte: BAMF-Handydaten­auswertungen (Stand: 21.08.2023).

[2] Ibid.

[3] Ibid.

[4] Antwort der Bundesregierung (Staatssekretär Mahmut Özdemir, BMI) vom 17. Februar 2023 auf eine Kleine Anfrage der LINKEN (Clara Bünger u.a.) zur ergänzenden Asylstatistik für das Jahr 2022 (Anfrage: BT-Drs. 20/5186), S. 29f.).

[5] Gesellschaft für Freiheitsrechte: BAMF-Handydaten­auswertungen (Stand: 21.08.2023).

[6] Die Revision wird hierbei direkt gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt und bringt das Verfahren unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar an das BVerwG.

[7] Urt. v. 16.02.2023, Az. 1 C 19.21

[8] BMI, 2023: Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung, S. 9

[9] Anna Biselli, 04.08.2023: BAMF soll Cloud-Speicher von Asylsuchenden auslesen (Stand: 21.08.2023)

[10] BMI, 2023: Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung, S.15


Online-Seminar: Versicherung in Deutschland

Welche Arten von Pflichtversicherungen und freiwilligen Versicherungen gibt es in Deutschland?

Das Seminar „Versicherung in Deutschland“ wird sich unter anderem mit dieser Frage befassen.

Die Veranstaltung ist Teil der Online-Seminarreihe „Know your rights“, eine Vortragsreihe für Migrant*innen in Deutschland. Möchten Sie noch mehr über Ihre Rechte erfahren, um ein selbstbestimmteres und informierteres Leben in Deutschland zu führen? Dann schauen Sie sich gerne das gesamte Programm an.

Die Teilnahme ist kostenlos. Das Seminar findet online über die Plattform Teams statt, fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) sind notwendig.

Anmeldung:
Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail den Link zu dem entsprechenden Meeting.

Die Anmeldung ist für die gesamten Seminarreihe gültig. Gerne können Sie auch an mehreren Veranstaltungen teilnehmen.  

Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.

Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg


Online-Seminar: Entrepreneurship – Wie man sein eigenes Business gründet

Wie schreibe ich einen Businessplan, was sind rechtliche und praktische Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland, wie stelle ich Rechnungen aus und worauf muss ich bei Buchhaltung und Steuerregelungen achten?

Diese Themen werden bei dem Seminar „Entrepreneurship – Wie man sein eigenes Business gründet“ im Fokus stehen.

Die Veranstaltung ist Teil der Online-Seminarreihe „Know your rights“, eine Vortragsreihe für Migrant*innen in Deutschland. Möchten Sie noch mehr über Ihre Rechte erfahren, um ein selbstbestimmteres und informierteres Leben in Deutschland zu führen? Dann schauen Sie sich gerne das gesamte Programm an.

Die Teilnahme ist kostenlos. Das Seminar findet online über die Plattform Teams statt, fundierte Deutschkenntnisse (ca. B2) sind notwendig.

Anmeldung:
Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail den Link zu dem entsprechenden Meeting.

Die Anmeldung ist für die gesamten Seminarreihe gültig. Gerne können Sie auch an mehreren Veranstaltungen teilnehmen.  

Mit Ihrer Anmeldung zum Online-Seminar erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Namen und die E-Mail-Adresse für die interne Projektdokumentation nutzen dürfen.Die Veranstaltungsreihe findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ statt, gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg