PRO ASYL: Schluss mit der Hetze gegen Flüchtlinge

Im Vorfeld der letzten Konferenz der deutschen Innenminister*innen (IMK) vom 30.11. bis 2.12.2022 hat PRO ASYL die Tendenzen kritisiert, unterschiedliche Flüchtlingsgruppen gegeneinander auszuspielen. Eine Unterscheidung in „gute Flüchtlinge“ aus der Ukraine und „schlechte Flüchtlinge“ aus anderen Ländern ignoriert die Leiden vieler Schutzsuchender und fördert Ängste, Ressentiments und Alarmismus in der Gesellschaft. Auch an den europäischen Außengrenzen müssen demokratische und humanitäre Werte verteidigt und sichere Fluchtwege geschaffen werden.

„Menschen müssen ungeachtet ihrer Nationalität, Herkunft oder Religion gleich behandelt werden. Wir warnen entschieden davor, Stimmung gegen Geflüchtete zu machen und so Vorbehalte und Rassismus zu stärken. Wer von ,illegaler Migration‘ spricht oder sich weigert, nicht-ukrainische Geflüchtete aufzunehmen, gefährdet auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vor 30 Jahren mussten wir erleben, wie rassistische Hetze und eine alarmistische Diskussion über das Recht auf Asyl zu zahllosen Brandanschlägen führte“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL appelliert dringend an die Bundesländer, gerade jetzt die Werte der deutschen Verfassung zu verteidigen und fordert Ministerpräsident*innen und Kommunen auf, sich nicht gegen die Aufnahme von nicht-ukrainischen Schutzsuchenden zu stellen. Auch Landes- und Bundespolitiker*innen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden, rechtsstaatliche Prinzipien einhalten und deutlich gegen Hetze gegen Schutzsuchende protestieren, statt sie zu befeuern.

Gefährdete in Afghanistan nicht vergessen

Doch Baden-Württembergs Migrationsministerin Marion Gentges zum Beispiel will ihr Bundesland nicht am kürzlich veröffentlichten Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan*innen beteiligen mit der Begründung, es seien bereits Hundertausende von Geflüchteten aus der Ukraine aufgenommen worden. PRO ASYL erwartet von den Bundesländern das Gegenteil solcher Aussagen: Die Bundesländer müssen zusätzlich zum Bundesaufnahmeprogramm eigene Landesaufnahmeprogramme starten. Dabei geht es besonders um Frauen, Männer und Kinder, die bereits Familienangehörige in Deutschland haben, aber die hohen Voraussetzungen für den Familiennachzug nicht erfüllen: Zum Beispiel gerade volljährig gewordene Kinder, eine alleinstehende erwachsene Schwester oder alte Eltern, die wegen ihrer familiären Kontakte in „den Westen“ hochgradig gefährdet sind.

„Auch das Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan*innen selbst hat viele Mängel. Ein gravierender Fehler ist, dass Menschen, die in Nachbarländer geflohen sind, sich nicht für das Programm bewerben dürfen, obwohl sie auch dort noch in Gefahr sind. Das Programm muss für sie geöffnet werden. Zudem ist das ganze Verfahren intransparent und zu kompliziert“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Es braucht sichere Fluchtwege

Doch Äußerungen wie die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu Unterscheidungen von Flüchtlingsgruppen und angeblicher illegaler Einreise sowie von CDU-Chef Friedrich Merz zum angeblichen Pullfaktor des derzeit diskutierten Chancenaufenthaltsrechts hingegen schüren Ängste und Alarmismus und befördern einen Rechtsruck in der Gesellschaft.

Die Politik der Abschottung an den Außengrenzen Europas ist gescheitert: Sie brachte keine geregelte Einreise, dafür aber extremes Leid bis hin zu Tausenden von Toten. Die EU muss legale Fluchtwege schaffen, um das Leid und das Sterben von Hundertausenden Flüchtlingen zu beenden. Dafür müssen sich sowohl die deutschen Innenminister*innen als auch die Bundesregierung einsetzen. Nur so kann die europäische Gemeinschaft ihre demokratischen und humanitären Werte bewahren und ihrer transnationalen Verantwortung gerecht werden.

Sichere Fluchtwege führen auch dazu, dass die Europäische Union nicht unter Druck gesetzt werden kann, wenn zum Beispiel der belarussische Diktator Lukaschenko mit Visaerleichterungen eine neue Fluchtroute nach Europa ermöglicht. „Wer sich nicht instrumentalisieren oder unter Druck setzen lassen möchte, richtet sichere Fluchtwege ein und schafft Mauern, wie sie zum Beispiel gerade in Polen gebaut wurden, ab, die nur zu mehr Leid und Todesfällen führen“, sagt Alaows.

Diese und weitere Forderungen hat PRO ASYL veröffentlihct und an die IMK-Konferenz gesandt.
Der darin geforderte Abschiebestopp in den Iran wurde bereits gestern im Vorfeld der IMK beschlossen, PRO ASYL begrüßt dies. Ebenso müssen endlich Abschiebungen von Geflüchteten ausgesetzt werden, die vom geplanten Chancenaufenthaltsrecht profitieren werden.

Bundesverfassungsgericht: Leistungskürzungen für Geflüchtete verfassungswidrig

Flüchtlingsrat fordert vollständige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Seit 2019 werden die Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Asylsuchende und Geduldete in Sammelunterkünften um zehn Prozent gekürzt. Begründet wird diese Kürzung damit, dass die Betroffenen als „Schicksalsgemeinschaft“ wie Ehepartner*innen „aus einem Topf“ zusammen wirtschaften und dadurch Geld sparen würden (Bundestagsdrucksache 19/10052 S. 24). Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Diese Praxis ist verfassungswidrig!

In seinem aktuellen Urteil stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass weder im Gesetzgebungsverfahren noch im verfassungsrechtlichen Verfahren hinreichend tragfähig dargelegt wurde, dass durch gemeinsames Wirtschaften in Sammelunterkünften tatsächlich Einsparungen erzielt werden können (Rn 90).

Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren
 
Das Bundesverfassungsgericht betont, dass ein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum nicht durch migrationspolitische Erwägungen gerechtfertigt werden könne. Ob Deutschland durch ein möglicherweise im internationalen Vergleich hohes Leistungsniveau einen Migrationsanreiz schaffe oder nicht, sei verfassungsrechtlich irrelevant. Denn „die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ (Rn. 56)

Das heutige Urteil zeigt ganz klar, dass die Menschenwürde für alle Menschen in Deutschland gleichermaßen gilt. Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass migrationspolitisch motivierten Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und Kürzungen ohne Faktenbasis eine klare Absage erteilt wird.

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen
 
Das Urteil bestärkt nicht zuletzt die bisherige Kritik am Asylbewerberleistungsgesetz. Seit Jahren forderen Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte die Abschaffung dieses diskriminierenden Gesetzes. Die Bundesregierung versprach in ihrem Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Asylbewerberleistungsgesetzes „im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“. Geändert wurde bislang jedoch nichts.
„Das heutige Urteil ist ein Erfolg im Kleinen – dennoch gilt mit dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland nach wie vor ein Gesetz, welches gegen die Verfassungsgrundsätze der Menschenwürde, des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitsgebots, gegen die UN-Kinderrechtskonvention und das Menschenrecht auf Gesundheit verstößt. Wenn die Bundesregierung es mit dem Schutze der Menschenwürde ernst meint, muss dieses Gesetz endlich abgeschafft werden“, so Meike Olszak, Geschäftsleiterin des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg.

Wichtig für die Praxis

Das Gericht verfügte mit seinem heutigen Urteil die Gewährung ungekürzter Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 ab sofort. Dies gilt auch rückwirkend, soweit gegen entsprechende Kürzungen noch fristgemäß Widerspruch oder Klage eingelegt wird oder wurde. Das Urteil bezieht sich formal nur auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, ist aber nach rechtlicher Einschätzung von Pro Asyl auf die noch geringeren, ebenfalls um zehn Prozent gekürzten Leistungen nach §§ 3/3a AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften übertragbar, gegen die daher jetzt ebenfalls Widerspruch und Klage eingelegt werden sollte.


Geflüchtete Frauen besser schützen!

Forderung von PRO ASYL und Flüchtlingsräten zum internationalen Tag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Deutschland muss mehr tun, um geflüchtete Frauen vor Gewalt zu schützen und sie menschenwürdig aufzunehmen.

Krieg in der Ukraine, Unterdrückung und massive Gewalt in Afghanistan und im Iran: Das Jahr 2022 zeigt sehr deutlich, dass Frauen von Krieg und Krisen häufig besonders betroffen sind. „Wir stehen solidarisch mit all jenen, die derzeit im Iran unerschrocken auf die Straße gehen, und allen anderen Frauen weltweit, die in ihren Ländern teils unter Lebensgefahr für ihre Rechte als Menschen, als Frauen, kämpfen“, so Simone Eiler vom Bayerischen Flüchtlingsrat.

Von Deutschland erwarten PRO ASYL und die Flüchtlingsräte einen besseren Schutz von geflüchteten Frauen und menschenwürdige Aufnahmebedingungen: „Ob es um Unterbringung in sicheren Wohnungen geht, um ein geschlechtersensibles Asylverfahren oder um medizinische und psychosoziale Unterstützung – Deutschland muss deutlich mehr dafür tun, dass schutzsuchende gewaltbetroffene Frauen aufgenommen werden, gut ankommen, und sicher, selbstbestimmt und in Würde hier leben können“, so Andrea Kothen, Referentin von PRO ASYL.

Vergewaltigungen gehören oft zur Kriegsstrategie

Weltweit sind rund 50 Millionen Frauen und Mädchen auf der Flucht. In den Herkunftsländern geflüchteter Frauen ist physische, sexualisierte, psychische und strukturelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen vielfach alltägliche Praxis. Dazu gehören Zwangsverheiratungen, drohende Femizide, Genitalverstümmelung/-beschneidung*, häusliche Gewalt, Zwangsprostitution und Menschenhandel. In Kriegen gehören systematische Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen häufig zur Kriegsstrategie.

In Afghanistan sind Unterdrückung und Gewalt gegen Frauen spätestens seit der Machtübernahme der Taliban mit aller Brutalität zurückgekehrt. Frauenrechtsaktivistinnen sind unter den Taliban derart bedroht, dass ihnen nichts anderes bleibt, als sich zu verstecken und auf eine Chance zur Ausreise zu hoffen. „Das Bundesaufnahmeprogramm ist im Oktober offiziell angelaufen, aber es ist äußerst intransparent und bietet vielen gefährdeten Frauen keine Perspektive“, sagt Maryam Mohammadi, Referentin vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Leidvolle Erfahrungen, Diskriminierung und Gewalt auch in Deutschland 

Frauen, denen die Flucht aus ihrer Heimat gelingt, befinden sich regelmäßig in einer kaum endenden Gewaltspirale: Auf dem oft monate- oder jahrelangen Fluchtweg erleben sie überproportional häufig weitere Gewalt. Nicht selten setzen sich leidvolle Erfahrungen, Diskriminierung und Gewalt sogar für diejenigen Frauen fort, die nach Deutschland geflohen sind.

Das Kontrollgremium für die Istanbul Konvention GREVIO hat der Bundesregierung im Oktober 2022 bescheinigt, dass der Gewaltschutz von Frauen insbesondere in Bezug auf mehrfach diskriminierte Frauen wie Asylsuchende oder Frauen mit Behinderung große Mängel aufweist und mehr für ihren Schutz getan werden muss. So kritisiert GREVIO etwa die Unterbringungssituation von geflüchteten Frauen vor dem Hintergrund, dass sie „vor geschlechtsspezifischer Verfolgung geflohen sind oder auf der Flucht ungeheuerliche Formen sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt erlebt haben“.

Forderungen an die Bundesregierung 

Das Gremium sieht »ein größeres Muster der Bereitstellung von Unterkünften, die keine Sicherheit gewährleisten“. Sie böten keine Bedingungen, „welche Frauen und Mädchen die Möglichkeit geben, ihre Erlebnisse mit Hilfe von spezialisierter Beratung und Unterstützung zu verarbeiten, um sie den Interviewern offen zu legen und den Genesungsprozess zu beginnen“.

In einem umfassenden Bericht listet GREVIO zahlreiche Mängel auf und gibt der Bundesregierung konkrete und zügig umzusetzende Aufgaben. Was der Ausschuss mit Blick auf geflüchtete Frauen von der Bundesregierung konkret erwartet, ist in dieser News von PRO ASYL vom Oktober 2022 nachzulesen.



Ministerin Gentges gegen Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

In einem an Bundesinnenministerin Nancy Faeser versandten Brief spricht sich Marion Gentges gegen die Aufnahme afghanischer Geflüchteter im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms aus. Damit revidiert die Ministerin die bisherige Position der Landesregierung und nimmt offen in Kauf, dass auch besonders schutzbedürftige Afghan*innen der Schreckensherrschaft der Taliban ausgesetzt bleiben.

Nach langem Zögern hatte die Bundesregierung diesen Oktober den Start des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan angekündigt, in dessen Rahmen 1000 Afghan*innen pro Monat aufgenommen werden sollen. Im Programm angelegte Hürden für Betroffene, sowie dessen intransparenter Auswahlmechanismus stehen aktuell stark in Kritik. In einem diesen November an Bundesinnenministerin Faeser adressierten Brief hat die baden-württembergische Justizministerin Gentges nun selbst diesem Bundesaufnahmeprogramm ihre Unterstützung entzogen. Eine Aufnahme afghanischer Geflüchteter sei aktuell „unverantwortlich“, verkündet sie wohl in dem Schreiben. „Die Aussagen, die Gentges in ihrem Brief getroffen hat, haben mich zutiefst bestürzt“, berichtet Lucia Braß, erste Vorsitzende des Flüchtlingsrats. „Sie zeugen von einer erschreckenden Gleichgültigkeit dem Schicksal unzähliger Afghan*innen gegenüber, die weiterhin unter Lebensgefahr im Taliban-Regime ausharren.“

Aus der Perspektive des Flüchtlingsrats ist Gentges Position umso schockierender, als dass das Justizministerium dem Verein gegenüber noch zu Beginn des Jahres versprochen hatte, in Kooperation mit dem Bund „schnelle und zufriedenstellende Lösungen für die Personen in Afghanistan“ finden zu wollen. Vorausgegangen war eine Petition, in der der Flüchtlingsrat zusammen mit 10 000 Unterzeichner*innen sichere Fluchtwege aus Afghanistan, aufenthaltsrechtliche Sicherheit für hier lebende Afghan*innen, sowie die Auflage eines Landesaufnahmeprogramms Afghanistan gefordert hatte. Diese Petition war dem für Migrationsfragen zuständigem Justizministerium im Dezember 2021 überreicht worden. Insbesondere die Forderung nach einem Landesaufnahmeprogramm Afghanistan hatte das Justizministerium allerdings mit Verweis auf das sich anbahnende Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan vehement zurückgewiesen.

Wie lässt sich die plötzliche Kehrtwende erklären? In ihrem Brief an die Bundesinnenministerin argumentiert Gentges wohl mit den hohen Zugangszahlen ukrainischer Geflüchteter, die zu einer Überbelastung der Aufnahmestruktur geführt hätten. Mit dieser Aussage bekräftigt Gentges nicht nur, dass es in ihren Augen Geflüchtete erster und zweiter Klasse gibt. Ihre Notstandsrhetorik schürt darüber hinaus eine flüchtlingspolitische Abwehrhaltung in der Bevölkerung. „Die Schutzbedürftigkeit von Afghan*innen wird faktisch durch die Aufnahme von Ukrainer*innen jedoch nicht relativiert“, kommentiert Anja Bartel vom Flüchtlingsrat.


Regierungspräsidium Karlsruhe schiebt angehende Fachkraft nach Georgien ab

Die Erzieherin in Ausbildung, Tamar Subeliani, wurde letzte Woche aus Baden-Württemberg nach Georgien abgeschoben, nachdem ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Nur wenige Wochen später hätte sie fristgerecht einen Antrag auf Ausbildungsduldung stellen können. Das Regierungspräsidium hätte in diesem Fall einen Ermessenspielraum gehabt, welcher nicht genutzt wurde.

Der SWR berichtet in der Sendung vom 17. Oktober 2022 über Tamar Subeliani und das Unverständnis über ihre Abschiebung.



Flüchtlingsräte: Für eine qualifizierte Asylverfahrensberatung

Die Ampel-Koalition hat einen Entwurf zur Einführung einer bundesweiten behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vorgelegt. Die Landesflüchtlingsräte kritisieren die Pläne der Bundesregierung und fordern ihre grundlegende Nachbesserung.

Anja Bartel vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kommentiert: „Die Pläne der Bundesregierung sind nicht geeignet, eine fachkundige Beratung von Geflüchteten im Asylverfahren zu gewährleisten. Sie sind unzureichend finanziert und lassen zivilgesellschaftlichen Organisationen die Kosten für die Umsetzung einer staatlichen Aufgabe tragen. Zudem schließen die Pläne NGOs, die über langjährige Expertise in der Arbeit mit Geflüchteten verfügen, grundsätzlich von einer Beteiligung an der Asylverfahrensberatung aus und benachteiligen sie dadurch gegenüber den Wohlfahrtsverbänden.“

Die Landesflüchtlingsräte fordern die Bundesregierung auf, ihre Pläne wie folgt nachzubessern:

1. Einbeziehung von NGOs

Nach Vorstellungen der Bundesregierung sollen ausschließlich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt berechtigt sein, Förderanträge für die Asylverfahrensberatung zu beantragen. Das benachteiligt ohne sachlichen Grund die Zivilgesellschaft, so z.B. Flüchtlingsräte, deren Arbeit vor allem auf die Arbeit mit schutzsuchenden Menschen ausgerichtet ist und deren langjährige Expertise in der Asylberatung somit ungenutzt bleibt. Im Kontext des hier angewendeten Subsidiaritätsprinzips müssen deshalb alle für diese Rechtsdienstleistung geeigneten Träger, v.a. NGO und MSO einen gleichberechtigten Zugang zur Förderung haben.

2. Angemessene Finanzierung

Umfang und Ausrichtung der Aufgabenstellungen in der Asylverfahrensberatung entsprechen dem Grunde nach einer Rechtsdienstleistung. Zwar erkennt die Bundesregierung an, dass eine Asylverfahrensberatung auch eine Rechtsdienstleistung sein kann – die Vergütung des Personals soll jedoch maximal nach TVöD 9c erfolgen. Damit widerspricht die aktuelle Eingruppierung in eklatanter Weise den tarifrechtlichen Regelungen. Als Orientierungsgröße für die Dotierung der Stellen muss – entsprechend der mit ihr verbundenen Anforderungen – mindestens TvöD 12 herangezogen werden.

3. Vollständige Finanzierung

Die Ampel-Koalition verlangt von den Trägern der Asylverfahrensberatung, dass diese 10% der entstehenden Kosten aus eigenen Mitteln finanzieren. Da die Bundesregierung jedoch mit der Asylverfahrensberatung eine staatliche Verpflichtung aus der EU-Aufnahmerichtlinie umsetzt, sind die im Rahmen der Asylverfahrensberatung entstehenden Kosten vollständig vom Bund zu übernehmen.

4. Asylverfahrensberatung auch an Flughäfen

Die Bundesregierung muss auch an Flughäfen, an denen Asylanträge im sog. Flughafenverfahren geprüft werden (derzeit Berlin-Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München) eine Asylverfahrensberatung für Asylsuchende implementieren, um ihren Verpflichtungen aus der EU-Verfahrensrichtlinie vollumfänglich nachzukommen.

5. Eigenständiges Förderprogramm für die Identifizierung vulnerabler Geflüchteter

Für die Asylverfahrensberatung von Geflüchteten, die aufgrund ihrer Vulnerabilität besonders schutzbedürftig sind, sollen insgesamt 10% der vorgesehenen Mittel verwendet werden. Wie die Beratung von vulnerablen und nichtvulnerablen Personen in der Praxis voneinander abgegrenzt werden soll, bleibt unklar.

Die Identifizierung von Vulnerablen ist nicht nur für das Asylverfahren, sondern auch für Fragen einer angemessenen Unterbringung und Unterstützung im Alltag von entscheidender Bedeutung. Daher sollte für diesen Zweck ein eigenes Förderprogramm aufgelegt werden. Im Rahmen der Asylverfahrensberatung sollten ohne eine feste Quote auch Träger gleichberechtigt einbezogen werden, die sich auf die Beratung von vulnerablen Geflüchteten spezialisiert haben.

Hintergrund:

Die Einführung einer Rechtsgrundlage für eine vom Bund finanzierte Asylverfahrensberatung ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren“ als §12a Asylg -E vorgesehen. Der Entwurf wurde nach der ersten Lesung im Bundestag an den federführenden Ausschuss abgegeben und soll zum Jahresende verabschiedet werden. Begleitend hat die Bundesregierung ein Konzept sowie den Entwurf für ein Merkblatt und eine Interessensbekundung entwickelt.

Mit der Asylverfahrensberatung setzt die Bundesregierung die sich aus Art. 19 Asylverfahrensrichtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten um, „dass den Antragstellern auf Antrag unentgeltlich rechts- und verfahrenstechnische Auskünfte erteilt werden; dazu gehören mindestens Auskünften zum Verfahren unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Antragstellers“.  Diese staatliche Aufgabe setzt die Bundesregierung um, indem sie auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips die Wohlfahrtsverbände mit der Umsetzung der Asylverfahrensberatung beauftragt. Für 2022 sind fünf Millionen Euro im Haushalt eingeplant, für 2023 sind es 20 Millionen. In der Folgezeit soll die Asylverfahrensberatung eine flächendeckende Versorgung mit Asylverfahrensberatung gewährleisten, wobei die Bundesregierung davon ausgeht, dass im Schnitt 60% aller Asylsuchenden eine Beratung aufsuchen wollen. Unter Zugrundelegung von 180 Asylsuchenden pro Beratungsstelle berechnet die Bundesregierung daraus einen Bedarf von bundesweit 700 benötigten Vollzeitstellen und Kosten in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro. Die Beratung umfasst auch Zweit- und Folgeanträge sowie Widerrufsverfahren.


VG KA: Keine Abschiebung von Kandidat*innen auf das Chancenaufenthaltsrecht

Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hat mit Beschluss vom 18.11.2022 (19 K 3710/22) einem Eilantrag eines von Abschiebung bedrohten Gambiers stattgegeben und festgestellt:

„In Baden-Württemberg können sich Personen, die nach dem Gesetzesentwurf des § 104c AufenthG (BT-Drs. 20/3717) zu den Begünstigten des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ zählen werden, auf eine Verwaltungspraxis berufen, nach der die Abschiebung derzeit regelmäßig ausgesetzt wird.

Ein mit einer Ausweisung angeordnetes Einreise- und Aufenthaltsverbot ist nach Tilgung zugrunde liegender Straftaten aus dem Bundeszentralregister aufzuheben (Anschluss an VHG Baden-Württemberg, Urt. v. 21.11.2016 – 11 S 1656/16).“

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Geduldete, die in der Vergangenheit aufgrund von Straftaten verurteilt worden sind, sollten unbedingt eine Abfrage beim Bundeszentralregister machen. So können sie sich einen Überblick über noch nicht getilgte Straftaten verschaffen. In Einzelfällen mag eine vorzeitige Tilgung in Frage kommen – hierfür sollte ein*e Anwält*in zur Rate gezogen werden. Wann Straftaten getilgt werden (bzw. tilgungsreif sind), ergibt sich aus § 46 BRZG. Wichtig: Liegen mehrere Verurteilungen vor, werden alle Verurteilungen erst nach Ablauf der längsten Frist gleichzeitig getilgt. Nur sehr schwere Straftaten können nie getilgt werden.



Pro Asyl: Bundesregierung muss endlich den Familiennachzug erleichtern

Geflüchtete Kinder warten jahrelang auf Väter und Mütter, Eltern auf ihre Mädchen und Jungen, Kinder auf ihre Geschwister: Zum Internationalen Tag der Kinderrechte (20. November) fordert PRO ASYL die  Bundesregierung dazu auf, endlich die Verbesserungen beim Familiennachzug umzusetzen, die sie vor einem Jahr im Koalitionsvertrag angekündigt hat.

„Der Koalitionsvertrag war für viele auf der Flucht getrennte Familien ein Hoffnungsschimmer. Doch ein Jahr später hat sich für die meisten nichts geändert – die Verfahren ziehen sich weiterhin über Jahre, Termine bei den Botschaften sind schwer zu bekommen. Selbst die vergleichsweise einfachen Gesetzesänderungen, die mehr Menschen einen Anspruch auf Familiennachzug verleihen würden, wurden noch immer nicht auf den Weg gebracht. Dazu gehören die Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigen und die Einführung eines Geschwisternachzugs“, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

„Seit Jahren verhindern das langsame Handeln der Behörden und der deutsche Paragrafendschungel, dass Familien, die auf der Flucht getrennt wurden, schnell wieder zusammenfinden. Weder die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte der Kinder noch der besondere grundrechtliche Schutz von Ehe und Familie stehen in der deutschen Praxis beim Familiennachzug im Mittelpunkt. Die Bundesregierung muss ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und Familiennachzug erleichtern und beschleunigen“, kritisiert Wiebke Judith weiter

Verbesserungen werden bislang nur durch Klagen erreicht 

Die einzige Verbesserung, die es bislang unter der Ampel-Regierung gab, wurde nur durch Klagen erreicht, über die in letzter Instanz der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied. Dieser entschied am 1. August 2022 in zwei wegweisenden Urteilen, dass Eltern beziehungsweise Kindern der Familiennachzug auch dann nicht verwehrt werden darf, wenn die Kinder im Verlauf des Verfahrens volljährig geworden sind. Bislang war der Familiennachzug oft ein Wettlauf gegen die Zeit: Wenn die Kinder während der langwierigen Asyl- und Nachzugsverfahren volljährig wurden, hielten die deutschen Behörden das Recht auf Familie quasi für „abgelaufen“.

Damit ein Anspruch auf Familiennachzug nicht durch langsames Behördenhandeln verloren gehen kann,  ist laut EuGH entscheidend, dass die Kinder zu dem Zeitpunkt minderjährig waren, als sie den Asylantrag stellten. Damit ist deutlich: Die Erteilungspraxis der deutschen Behörden in den vergangenen Jahre war rechtswidrig. Neu war diese Rechtsauffassung nicht: Schon im April 2018 hatte der EuGH in einem Fall aus den Niederlanden klargestellt, dass der Anspruch auf Familiennachzug nicht verfällt, wenn die Kinder während des Nachzugsverfahrens volljährig werden.

Nach Urteil: Regierung muss kulante Regelungen finden und Urteil konsequent umsetzen

Wie die Bundesregierung im Oktober 2022 in einer Antwort auf eine Anfrage der Partei Die Linke bekannt gab, wurden die Auslandsvertretungen angewiesen, die Urteile umzusetzen. „Eine schnelle Umsetzung der EuGH-Urteile zum Familiennachzug ist notwendig und europarechtlich vorgeschrieben. Doch damit ist es nicht getan. Denn viele Familien, deren Zusammenführung durch das Ignorieren der früheren EuGH-Rechtsprechung verhindert wurde, werden weiterhin von der Bundesregierung im Stich gelassen. Von der Ampel-Regierung, die sich eine humanitäre und progressive Flüchtlingspolitik auf die Fahnen geschrieben hat, erwarten wir, dass sie kulante Lösungen für solche Fälle findet“, fordert Judith.

Die EuGH-Urteile beziehen sich aus europarechtlichen Gründen nur auf die Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden. Wenn die Ampel-Regierung nun, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, subsidiär Schutzberechtigte – zu denen viele Syrer*innen und Eritreer*innen gehören – mit Flüchtlingen gleichstellt, dann muss sie die beiden Gruppen auch in Bezug auf das EuGH-Urteil zur Fristenregelung gleichsetzen. Sonst würde für viele Familien der Wettlauf gegen die Zeit weitergehen.

Auch Geschwister müssen nachziehen dürfen

Zusammen mit terre des hommes Deutschland und vielen weiteren Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen fordert PRO ASYL zum Internationalen Tag der Kinderrechte auch, besonders den Nachzug von Geschwistern unbürokratisch zu ermöglichen: #GeschwisterGehörenZusammen.

Im September hatten mehr als 20 Organisationen zudem die Bundesregierung in einem Aufruf an ihren Koalitionsvertrag erinnert und Forderungen zum Familiennachzug aufgestellt. An diesen seit Jahren immer wieder wiederholten Forderungen hat sich nichts geändert:

  • Den Rechtsanspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wiederherstellen.
  • Den Rechtsanspruch für Geschwister beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten verankern.
  • Die aktuellen EuGH-Urteile bezüglich des Zeitpunkts der Minderjährigkeit für volljährig werdende und bereits im Verfahren volljährig gewordene Minderjährige umsetzen.
  • Administrative Hürden im Visumsverfahren abbauen durch digitale Antragstellung und ausreichende Finanzierung.
  • Das Erfordernis von Sprachkenntnissen vor der Einreise generell abschaffen.


„Zwangsverpartnerung“ im AsylbLG verletzt Grundrechte

Alleinstehende Asylbewerber*innen und Geduldete in Gemeinschaftsunterkünfte erhalten gekürzte Leistungen nach § 2 AsylbLG, da davon ausgegangen wird, dass sie dort in einer eheähnlichen Partnerschaft wohnen. Diese „Zwangsverpartnerung“ verletzt das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Pro Asyl hat eine Stellungnahme in Auftrag gegeben, aus der hervorgeht, dass die Annahme einer eheähnlichen Lebenssituation in Sammelunterkünften realitätsfern ist und es hierfür keine empirischen Beweise gibt. Das Bundesverfassungsgericht hatte Pro Asyl und andere angefragt, eine Stellungnahme zu verfassen, da es Ende November über die Verfassungsmäßigkeit der Leistungskürzung für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften entscheiden wird.

Betroffene sollten noch schnellstens Klage gegen gekürzte Leistungen erheben!


Sie bekommen Asylbewerberleistungen? Dann jetzt noch klagen!

Geflüchtete in Duldung und Aufenthaltsgestattung erhalten Asylbewerleistungen (AsylbLG). Diese Leistungen werden vermutlich noch dieses Jahr vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) umfassend geprüft. Nach Einschätzung einschlägiger Sozialrechtler*innen ist derzeit nahezu jeder AsylbLG-Bescheid juristisch angreifbar (ggf. abgesehen von Analogleistungen bei Wohnungsunterbringung). Sie bekommen nur Leistungen nach Regelbedarfstufe 2, weil Sie als Alleinstehende*r in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen? Sie erhalten gekürzte Leistungen nach §1a AsylbLG? Sie bekommen ganz „normale“ undurchsichtige Leistungsbescheide nach § 3 AsylbLG? Sie erhalten Bargeldauszahlungen ohne schriftlichen Bescheid? Dann klagen Sie jetzt:

  • ggf. schriftlichen Bescheid anfordern und Widerspruch einlegen. Am besten mit Hilfe einer einschlägig kompetenten Anwält*in Klage einlegen (es gibt Prozesskostenhilfe!).
  • per Überprüfungsantrag bereits in der Vergangenheit erhaltene Leistungen erneut überprüfen lassen und dagegen auch Klage einreichen (gewährte Leistungen müssen dann bis zum 1.1. des Vorjahres korrigiert werden).

Wenn das BVerfG erst einmal entschieden hat, wird es wohl so sein, dass nur diejenigen mit laufenden Klage- oder Widerspruchsverfahren rückwirkend – also über das Datum der BVerfG-Entscheidung hinaus – korrigierte Leistungen bekommen. Wer Recht bekommt, hat übrigens auch Anspruch auf Verzinsung von Nachzahlungsansprüchen.

Wer erstmal selbst tätig werden möchte, kann sich in der Handreichung zum Asylbewerberleistungsgesetz – Praxishilfe des Flüchtlingsrates Brandenburg für die Beratung von Geflüchteten Hilfestellung holen.

Anwält*innen und weitere Informationen auf Englisch, Arabisch, Dari, Französisch, Somali, Italienisch, Türkisch und Tigrinya finden Sie bei Mit Recht zum Recht.

Beim BVerfG sind derzeit zwei AsylbLG-Verfahren anhängig: Dabei geht es zum Einen um die Herabstufung von Alleinstehenden in Gemeinschaftsunterkünften und zum Anderen um Berechnung und Konstruktion der Grundleistungen nach §3 AsylbLG a.F. Wir gehen davon aus, dass das BVerfG das Gesamtkonstrukt des AsylbLG umfassend überprüft.