Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan wieder gestartet

Nachdem die Bundesregierung das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) bzw. die Visavergabe für gefährdete Afghan*innen Ende März ausgesetzt hatte, lief das Programm am 26. Juni wieder an. Begründet wurde der einstweilige Stopp mit Sicherheitsbedenken. Mittlerweile warten 14.000 Menschen mit Aufnahmezusage auf ihre Visaerteilung. Maximal 1000 Menschen pro Monat sollen einreisen dürfen.



Workshop: Duldung – und jetzt? Informationen zu Rechten und Möglichkeiten & politische Vernetzung

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Am 8. Juli findet die Veranstaltung „Duldung – und jetzt?“ in Freiburg statt. Diese Veranstaltung ist speziell für geduldete Geflüchtete in ganz Baden-Württemberg gedacht, die sich über ihre Möglichkeiten in Deutschland zu bleiben informieren möchten und das Thema „Duldung“ besser verstehen möchten. Maren Schulz vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg wird die rechtliche Situation, Bleibeperspektiven und die politische Dimension erklären. Danach gibt es Zeit, Fragen zu klären, sich auszutauschen und zu diskutieren, ob und wie man auch politisch gegen die „Duldung“ vorgehen könnte.

Wenn ihr teilnehmen möchtet, bitte meldet euch bei der Nummer +49 1788262773. Die Veranstaltung wird auf Englisch stattfinden, aber wir werden Übersetzungen in verschiedene Sprachen organisieren. Bitte gebt uns möglichst schnell Bescheid, wenn ihre eine Übersetzung benötigt damit wir die Übersetzung organisieren können. Falls ihr Unterstützung bei der Anreise und den Fahrtickets braucht, schreibt uns – wir können helfen!

Wann: 8. Juli 2023, 12.00 – 16.00 Uhr
Wo: KTS, Basler Straße 103, 79100 Freiburg

Teilt diese Einladung auch gerne mit Freunden – je mehr wir sind, desto besser!

Der Input vom Flüchtlingsrat BW findet im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ statt, unterstützt durch das Ministerium der Justiz und für Migration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

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Duldung (Toleration) – and now? Information on rights and opportunities & political networking

On July 8, the event „Duldung – und jetzt?“ will take place in Freiburg. This event is specifically for tolerated refugees throughout Baden-Württemberg who want to learn about their options to stay in Germany and better understand the topic of „Duldung“. Maren Schulz from the Refugee Council Baden-Württemberg will explain the legal situation, prospects for staying and the political dimension. Afterwards, there will be time to clarify questions, exchange ideas and discuss whether and how one could also take political action against „Duldung“.

If you want to participate, please contact us at +49 1788262773 The event will be in English, but we will organize translations in different languages. Please let us know as soon as possible if you need a translation so that we can organize the translation. If you need assistance with travel and tickets, write to us – we can help!

When: July 8, 2023, 12:00 p.m. – 4:00 p.m.
Where: KTS, Basler Straße 103, 79100 Freiburg, Germany

Feel free to share this invitation with friends – the more we are, the better!

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Duldung – et maintenant ? Informations sur les droits et les possibilités & mise en réseau politique

Le 8 juillet, l’événement „Duldung – und jetzt ?“ aura lieu à Fribourg. Cet événement est spécialement destiné aux réfugiés tolérés de tout le Bade-Wurtemberg qui souhaitent s’informer sur leurs possibilités de rester en Allemagne et mieux comprendre le sujet de la „Duldung“. Maren Schulz du Conseil aux réfugiés du Bade-Wurtemberg expliquera la situation juridique, les perspectives de rester et la dimension politique. Ensuite, il y aura du temps pour clarifier les questions, échanger et discuter si et comment on pourrait aussi agir politiquement contre le „Duldung“.

Si vous souhaitez participer, merci de nous contacter au +49 1788262773. L’événement se déroulera en anglais, mais nous organiserons des traductions dans différentes langues. Veuillez nous faire savoir dès que possible si vous avez besoin d’une traduction afin que nous puissions l’organiser. Si vous avez besoin d’aide pour le voyage et les billets, écrivez-nous – nous pouvons vous aider !

Quand : 8 juillet 2023, 12.00 – 16.00 heuresOù : KTS, Basler Straße 103, 79100 Fribourg

N’hésitez pas à partager cette invitation avec vos amis – plus nous serons nombreux, mieux ce sera !

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 دولدونغ والآن؟ – معلومات عن الحقوق والفرص ولقاء سياسي

يوم 8 يوليو ، سيقام حدث „دولدونغ – والآن؟“ في فرايبورغ. تم تصميم هذا الحدث خصيصا للاجئين الحاصلين على „دولدونغ“ في جميع أنحاء بادن فورتمبيرغ. والذين يرغبون في معرفة خياراتهم للبقاء في ألمانيا والذين يرغبون في فهم موضوع „الدولدونغ“ بشكل أفضل. مارين شولتز من مجلس اللاجئين في بادن فورتمبيرغ ستشرح الوضع القانوني وآفاق البقاء والبعد السياسي. وبعد ذلك سيكون هناك متسع من الوقت لتوضيح الأسئلة وتبادل الأفكار ومناقشة ما إذا كان يمكن اتخاذ إجراء سياسي ضد „الدولدونغ“ وكيفية القيام بذلك.

إذا كنت ترغب في المشاركة ، يرجى الاتصال بالرقم 00491788262773 سيعقد الحدث باللغة الإنجليزية ، لكننا سننظم ترجمات إلى لغات مختلفة. يرجى إعلامنا في أقرب وقت ممكن إذا كنت بحاجة إلى ترجمة حتى نتمكن من تنظيم الترجمة . إذا كنت بحاجة إلى مساعدة بشأن السفر والتذاكر، اكتب إلينا – يمكننا مساعدتك!

متى: 8 يوليو 2023 ، 12.00 – 16.00

أين: KTS ، Basler Straße 103 ،  79100 فرايبورغ

لا تتردد في مشاركة هذه الدعوة مع الأصدقاء – كلما زاد عددنا ، كان ذلك أفضل!

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Hoşgörü – ve şimdi? Haklar ve fırsatlar hakkında bilgilendirme ve siyasi ağ oluşturma

8 Temmuz’da Freiburg’da „Duldung – und jetzt?“ etkinliği gerçekleştirilecektir. Bu etkinlik özellikle Baden-Württemberg eyaletinde yaşayan ve Almanya’da kalma seçenekleri hakkında bilgi edinmek ve „hoşgörü“ konusunu daha iyi anlamak isteyen hoşgörülü mültecilere yöneliktir. Baden-Württemberg Mülteci Konseyi’nden Maren Schulz, yasal durumu, kalma olasılıklarını ve siyasi boyutu açıklayacaktır. Daha sonra soruları açıklığa kavuşturmak, fikir alışverişinde bulunmak ve „Duldung „a karşı siyasi eylemde bulunulup bulunulamayacağını ve nasıl bulunulabileceğini tartışmak için zaman olacaktır.

Katılmak isterseniz, lütfen +49 1788262773 numaralı telefonu arayın. Etkinlik İngilizce olacak, ancak farklı dillere çeviriler düzenleyeceğiz. Çeviriye ihtiyacınız varsa, bunu organize edebilmemiz için lütfen mümkün olan en kısa sürede bize bildirin. Seyahat ve bilet konusunda yardıma ihtiyacınız varsa, bize yazın – yardımcı olabiliriz!
Ne zaman: 8 Temmuz 2023, 12.00 – 16.00 saatleri arasındaNerede: KTS, Basler Straße 103, 79100 Freiburg

Bu daveti arkadaşlarınızla paylaşmaktan çekinmeyin – ne kadar çok o kadar iyi!

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موضوع دولدونگ را چگونه تحمل كنيم؟

اطلاعات در مورد حقوق و فرصت ها و شبكه هاي سياسي

در ٨ جولاي رويداد 

Duldung und Jetzt?

در فرایبورگ برگزار خواهد شد

این رویداد به طور خاص برای پناهندگان دولدون شده در سراسر بادن-وورتمبرگ است که می خواهند در مورد گزینه های خود برای اقامت در آلمان بیاموزند و موضوع دولدون را بهتر درك كنند 

مارن شولز از شورای پناهندگان بادن-وورتمبرگ  وضعیت حقوقی، چشم اندازهای اقامت و بعد سیاسی را توضیح خواهد داد

پس از آن، زمانی برای روشن شدن سؤالات، تبادل نظر و بحث در مورد اینکه چگونه می توان علیه «دولدون» اقدام سیاسی کرد، وجود خواهد داشت

اگر می خواهید شرکت کنید، لطفاً با ما با شماره 1788262773 49+  تماس بگیرید، این رویداد به زبان انگلیسی خواهد بود، اما ما ترجمه ها را به زبان های مختلف سازماندهی خواهیم کرد

 لطفا در صورت نیاز به ترجمه در اسرع وقت به ما اطلاع دهید تا بتوانیم ترجمه را سازماندهی کنیم

اگر برای سفر و بلیط به کمک نیاز دارید، برای ما بنویسید ما می توانیم کمک کنیم

زمان: 8 جولای 2023، ساعت 12:00 بعد از ظهر. – ساعت 4:00 بعد از ظهر

مكان:KTS, Basler Straße 103, 79100 Freiburg, Germany


Pro Asyl: Grundrechtsschutz light in Erstaufnahmeeinrichtungen

Sind Zimmer in Geflüchtetenunterkünften vom Grundgesetz geschützte Wohnungen? Ist bei einer Abschiebung ein Durchsuchungsbeschluss notwendig? Dürfen sich ehemalige Bewohner*innen nachträglich gegen die Hausordnung wehren? Diese Fragen hatte das Bundesverwaltungsgericht zu klären – PRO ASYL war dabei und ist mehr als ernüchtert.

Am Donnerstag, den 15. Juni 2023, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über zwei zu einem Verfahren verbundene Klagen (BVerwG 1 CN 1.22, BVerwG 1 C 10.22). In beiden ging es um die Frage des grundrechtlichen Schutzes von Zimmern in Sammelunterkünften von Geflüchteten. Die Klageverfahren wurden von einem Bündnis von Organisationen unterstützt, dem PRO ASYL, die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die Aktion Bleiberecht Freiburg und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg angehören.

Angesichts der prekären Fluchtwege und des existenziellen Elends an den EU-Außengrenzen wird oft vergessen, dass die Ankunft in Deutschland nicht bedeutet, dass Schutzsuchende zur Ruhe kommen dürfen. Sie müssen gemäß § 47 des Asylgesetzes zunächst bis zu 18 Monaten (und in manchen Fällen noch länger) in Erstaufnahmeeinrichtungen leben. Dass Schutzsuchende auch dort Privatsphäre haben, sollte eine Selbstverständlichkeit sein, sieht aber in der Praxis oft anders aus. Die Erstaufnahmeeinrichtungen bedeuten meist repressive Massenunterbringungen und Isolation. Viele Geflüchtete gehen dauerhaft mit der Angst schlafen, in der Nacht aus ihrem Zimmer geholt und für eine Abschiebung oder Rückführung in ein anderes EU-Land zum Flughafen gebracht zu werden.

Um über den grundrechtlichen Wohnungsschutz Geflüchteter einheitlich zu entscheiden, hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwei Verfahren verbunden und hierzu nun eine doppeldeutige Entscheidung getroffen: Zimmer in Sammelunterkünften seien zwar grundrechtlich geschützt, dennoch seien Durchsuchungsbeschlüsse nicht notwendig und die Polizei dürfe zum Zweck einer Abschiebung private Zimmer betreten. Damit schränkte das Bundesverwaltungsgericht das zuerkannte Grundrecht durch die Hintertür gleich wieder ein.



VG Karlsruhe: Kriterien Prüfung freiheitlich demokratische Grundordnung

Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) ist im Einbürgerungsverfahren und für viele Aufenthaltstitel Voraussetzung. Wie es geprüft wird, ist sehr unterschiedlich. Nun hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil vom 1.2.2023 (Az: 19 K 1832/21) entschieden:

„Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG ist ein materielles Tatbestandsmerkmal; die hierzu abgegebene Erklärung des Einbürgerungsbewerbers muss von einer inneren Hinwendung zur Verfassungsordnung getragen sein. Zweifel an der Richtigkeit der Erklärung setzen allerdings voraus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für den Kontakt zu verfassungsfeindlichen Organisationen oder Aktivitäten bestehen…. Dies beugt einer freischwebenden „Gewissensprüfung“ und der damit verbundenen Gefahr einer diskriminierenden Behandlung vor und lässt sich mit einer Richtigkeitsvermutung zugunsten der formellen Abgabe des Bekenntnisses begründen (vgl. Berlit, a. a. O., Rn. 135).“

Aus dieser Entscheidung lässt sich ableiten, dass nur weil eine Person im Gespräch zur FDGO nicht alle Fragen der Behörde bezüglich Demokratie etc. einwandfrei beantworten kann, dies nicht den Rückschluss erlaubt, dass keine innere Hinwendung zur Verfassungsordnung besteht. Es müssen weitere Gründe vorliegen, welche Zweifel der Behörde an der inneren Hinwendung der Antragstellenden erlauben. Dies ist besonders im Hinblick auf das Chancen-Aufenthaltsrecht wichtig, da hier die Prüfung der FDGO äußerst heterogen vorgenommen wird.


Erlass: Passbeschaffung Eritrea

Endlich gibt es einen Erlass des Justizministeriums in BW zur Unzumutbarkeit der Passbeantragung und Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer von subsidiär schutzberechtigten Eritreer*innen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte bereits am 11.10.2022 (Az. 1 C 9.21) entschieden, dass ein eritreischer Staatsangehöriger mit subsidiärem Schutz Anspruch auf einen Reiseausweis für Ausländer hat, weil es ihm nicht zumutbar ist, eine „Reueerklärung“ zu unterzeichnen. Das BVerwG stellte klar, dass eine plausible Erklärung reicht, keine „Reuerklärung unterzeichnen zu wollen. Trotzdem haben Ausländerbehörden in Baden-Württemberg in der Vergangenheit Anträge auf Reiseausweise für Ausländer abgelehnt und Eritreer*innen auf die Passbeschaffung verwiesen.

Aus dem Erlass geht hervor:

1. Unzumutbarkeit einer „Reueerklärung“
Einer*einem subsidiär schutzberechtigten eritreischen Staatsangehörigen

  • im dienstfähigen Alter (18 bis 49 Jahre),
  • der*die illegal aus Eritrea ausgereist ist,
  • ohne den Nationaldienst vollständig erfüllt zu haben, 

ist die Abgabe einer Reueerklärung, in der man sich der nach eritreischem Recht strafbaren illegalen Ausreise selbst bezichtigen müsste, unzumutbar, wenn die Person nachvollziehbar erklärt, zu dieser Selbstbezichtigung nicht freiwillig bereit zu sein.

Dabei ist davon auszugehen, dass die eritreische Auslandsvertretung die Ausstellung eines Passes von der Abgabe einer Reueerklärung abhängig macht. Eritreer*innen müssen demnach keinen Nachweis von der eritreischen Auslandsvertretung über das Erfordernis der Unterzeichnung der Reueerklärung vorlegen.

2. Ermessensreduktion hinsichtlich Erteilung des Reiseausweises für Ausländer auf Null bei feststehender Unzumutbarkeit

Wird die Unzumutbarkeit der Unterzeichnung der Reuerklärung plausibel dargelegt, müssen Ausländerbehörden Eritreer*innen in der Regel einen Reiseausweis für Ausländer (§ 5 Abs. 1 AufenthaltsV) ausstellen. Dafür hat die Diakonie Schleswig-Holstein einen Musterantrag entworfen. Diesen bitte nur nach vorheriger Beratung und mithilfe der Hinweise ausfüllen!

Sollte es weiterhin Probleme bei der Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer geben, bittet der Flüchtlingsrat um Mitteilung.

Wichtig: Für Einbürgerungsverfahren ist das Innenministerium in BW zuständig. Dieses fordert in Einbürgerungsverfahren von eritreischen Staatsangehörigen einen Nachweis, dass die eritreische Auslandsvertretung die Unterzeichnung einer Reueerklärung verlangt.



Handicap International: Telefonische Beratung für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine

Handicap International bietet eine telefonische und kostenfreie Erst- und Orientierungsberatung für geflüchtete Menschen mit Behinderung aus der Ukraine und ihre Angehörigen an. Themen der Beratung sind: Mögliche Themen der Beratung sind Zugänge zu staatlichen Hilfen über Sozialamt/Jobcenter, Aufenthaltsstatus oder Asyl, Kinderbetreuung, Spracherwerb und Evakuierungen von Menschen mit Behinderung aus der Ukraine. Die ratsuchenden Personen werden über die telefonische Beratung an Hilfestrukturen vor Ort angebunden. Die Beratung ist in ukrainischer und russischer Sprache möglich. Für andere Sprachen können Sprachmittler*innen hinzugezogen werden.

Kontakt: Alan Dmitriev
a.dmitriev@hi.org
+49 30 28043922
+49 (0)15173023090



Kundgebung „Don’t forget Afghanistan“ am 1. Juli 2023 in Mannheim

Die Seebrücke Mannheim und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg führen mit Unterstützung von Gruppen wie Organisationen wie Save Me Mannheim, PLUS Rhein-Neckar, Start with a Friend Mannheim am Samstag, 1.7., ab 16 Uhr eine Kundgebung zum Thema Afghanistan auf dem Mannheimer Marktplatz durch. Gemeinsam möchten die Organisationen ein Zeichen gegen die Unterdrückung von Frauen, Mädchen, queeren Menschen, Oppositionellen und ethnischen Gruppen durch das Taliban-Regime setzen.


Ausstellungszeiträume von Duldungen

Oft werden Duldungen nur für einen kurzen Zeitraum ausgestellt. Verlängerungen sind für Betroffene und Mitarbeitende in den Ausländerbehörden/Landratsämter zeitraubend und aufwendig. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nun auf Anfrage mitgeteilt über welche Zeiträume Duldungen in der Regel erteilt werden sollen:

  • Duldungsersterteilungen: 3 Monate
  • Duldungsverlängerungen: 6 Monate
  • Duldungen nach § 60b AufenthG (sog. „Duldung Light“): 6 Monate
  • Duldungen in Dublin-Fällen: 3 Monate

In Einzelfällen können Ausnahmen von diesen Duldungszeiträumen vorgenommen werden. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht für Fälle des Sonderstabs Gefährliche Ausländer.


Stellungnahme zur geplanten Einstufung der Republik Moldau als „sicheren Herkunftsstaat“

Aktuell wird im Bundestag über die Einstufung der Republik Moldau als „sicheren Herkunftsstaat“ beraten. Roma Center e.V. hat eine Stellungnahme dazu angefertigt, die von verschiedenen Roma & Sinti-Organisationen, PRO ASYL, einigen Flüchtlingsräten und weiteren Organisationen erstunterzeichnet wurde. Diese betrachtet die geplante Ernennung der Republik Moldau zum „sicheren Herkunftsstaat“ als Symbolpolitik auf Kosten flüchtender Roma, die eher die flüchtlingsfeindliche Stimmung in Deutschland weiter anheizen soll statt eine nennenswerte Auswirkung auf die Gesamtzahl der nach Deutschland flüchtenden Menschen zu haben (die Anzahl der Asylanträge von moldauischen Staatsangehörigen ist sehr gering). Es steht allerdings zu befürchteten, dass die Einstufung von Moldau als „sicheren Herkunftsstaat“ die Ausgrenzung und Stigmatisierung von Roma in Deutschland und in Moldau weiter verstärken wird. Der Flüchtlingsrat BW ist erstunterzeichnende Organisation.



UNHCR: 108,4 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht

Zum Weltgeflüchtetentag am 20. Juni hat der UNHCR die aktuellen Flüchtlingszahlen veröffentlicht. Ende 2022 waren weltweit insgesamt 108,4 Millionen Menschen auf Grund von Verfolgung, gewaltsamen Konflikten oder anderweitigen Menschenrechtsverletzungen auf der Flucht (2021: 89,3 Millionen). Dies ist der größte Anstieg innerhalb eines Jahres, den der UNHCR je verzeichnet hat. Hauptgrund für diesen Anstieg ist die russische Invasion in der Ukraine, die Millionen Menschen zur Flucht zwang.

58 Prozent der Flüchtenden im Jahr 2022 flüchteten nicht ins Ausland, sondern suchten eine Zuflucht innerhalb des eigenen Landes (sog. Binnenvertriebene). 52 Prozent aller Geflüchteten kamen aus drei Staaten: Syrien (6,5 Millionen), der Ukraine (5,7 Millionen) und Afghanistan (5,7 Millionen). Allgemein erweist sich die globale Verteilung von Geflüchteten auf andere Länder – gemessen am Einkommensniveau der Aufnahmeländer – als extrem ungleich. Die große Mehrheit aller Geflüchteten (76 Prozent) lebte 2022 in Ländern mit mittlerem und geringem Einkommen („low-and-middle-income countries“). Allein in der Türkei lebten Ende 2022 3,6 Millionen geflüchtete Menschen, gefolgt vom Iran (3,4 Millionen), von Kolumbien (2,4 Millionen) und Deutschland (2,1 Millionen).

Eine Verbesserung ist laut UNHCR leider nicht in Sicht. Im Gegenteil: Durch weitere Gewalt, wie z.B. jüngst im Sudan, schätzt die Organisation, dass die Zahl der weltweit Vertriebenenin 2023 bereits weiter auf 110 Millionen angestiegen ist.