Wohnsitzauflagen im Migrationsrecht: Handreichung des Flüchtlingsrats BW

Im Asyl- und Aufenthaltsrecht gibt es verschiedene Arten von Wohnsitzauflagen, je nachdem, ob die betroffene Person eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis besitzt. Diese Arbeitshilfe erklärt die verschiedenen Wohnsitzauflagen und die Umstände, unter denen sie verhängt und aufgehoben werden.

 Die Broschüre liegt nur in deutscher Sprache vor und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte. Ab Januar kann man die Broschüre als Druckversion erhalten, Vorbestellungen sind unter info@fluechtlingsrat-bw.de möglich.


Erfolg

Rückschläge, Enttäuschungen, Hiobsbotschaften, ständige Gesetzesverschärfungen, unverständliche Behördenentscheidungen, Wut, Frust und Ohnmacht … das waren in den letzten Jahren die ständigen Begleiter der meisten Engagierten in der Flüchtlingsarbeit. Es wird zunehmend schwierig, die richtigen Worte zu finden, wenn man eine scheinbar endlose Aneinanderreihung von negativen Erlebnissen durchmacht und das über Jahre.
Dazu wollen wir mit dem Schwerpunkthema dieser Ausgabe einen Kontrapunkt setzen und die Erfolgserlebnisse in den Mittelpunkt stellen. Zudem gibt es Beiträge über die neuen Gesetze, über die Gambia-Veranstaltungsreihe des Flüchtlingsrats, über das Widerrufsverfahren, den Unterschied zwischen Abschiebungshindernis und Abschiebungsverbot und vieles mehr auf insgesamt 60 Seiten. 


Mitwirkungspflichten von Geduldeten: Handreichung des Flüchtlingsrats BW

In der 2. Auflage dieser Arbeitshilfe werden die gesetzlichen Mitwirkungspflichten vorgestellt, denen Geduldete unterliegen. Relevant ist das Thema vor allem in der Konstellation, dass Geduldete aufgefordert werden, ihre Identität zu klären und sich um einen Reisepass zu bemühen. Immer wieder kommt es auch vor, das Sanktionen wie Arbeitsverbote verhängt werden mit der Begründung der fehlenden Mitwirkung. In dieser Arbeitshilfe wird erklärt, welche Mitwirkungspflichten exisitieren, welche Pflichten die Geduldeten haben und welche die Ausländerbehörde, wie man die Erfüllung der Mitwirkungspflichten glaubhaft machen kann, und welche Sanktionen unter welchen Umständen rechtlich zulässig sind.

Die Broschüre liegt nur in deutscher Sprache vor und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte. Ab Januar kann man die Broschüre als Druckversion erhalten, Vorbestellungen sind unter info@fluechtlingsrat-bw.de möglich.


Petitionsübergabe – Verwandte und Unterstützer*innen fordern Rückkehr der Tahiri-Schwestern

Verwandte und Unterstützer*innen von Gylten und Gylije Tahiri haben am Mittwoch eine Petition mit rund 35 000 Unterschriften an das Innenministerium von Baden-Württemberg übergeben. Die beiden Schwestern, die 1998 als Kleinkinder aus dem Kosovo nach Deutschland geflüchtet waren, wurden am 27. September nach Serbien abgeschoben.

„Sie wurden abgeschoben in eine Situation der Rechtlosigkeit. Dies wurde vorher nicht ordnungsgemäß geprüft“, erklärte Walter Schlecht vom Antirassistischen Netzwerk. Die beiden seien in Deutschland verwurzelt gewesen – ihre Familie, ihr Freundeskreis, ihre Arbeitsplätze, ihre Wohnungen und sämtliche Lebensinhalte seien hier. „Nur die rechtliche Verwurzelung scheiterte, weil sie mangels Papiere keine Pässe bekommen konnten“, erklärte Schlecht weiter. Abgeschoben wurden die beiden mit „Laissez-Passers“ der EU, die in Serbien nicht als Identitätsnachweis akzeptiert werden und keinerlei Rechte mit sich bringen. Deshalb befinden sich die Schwestern in einer ausweglosen Situation.

Senad Tahiri, einer der Brüder der beiden Abgeschobenen, hat seine Schwestern nach der Abschiebung besucht. Er war zusammen mit ihnen auf verschiedenen Ämtern. „Sie haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen oder Krankenversicherung, sie bekommen keine Pässe oder Personalausweise. Es scheitert alles an der fehlenden Wohnsitzanmeldung. Diese kann durchaus noch Jahre dauern. Eine Mitarbeiterin der Caritas, die mit Rückkehrenden arbeitet, kennt Fälle, in denen Abgeschobene seit zwei Jahren immer noch auf ihre Wohnsitzanmeldung warten. Die Cartias-Mitarbeiterin betonte auch, dass gerade alleinstehende junge Frauen in einer solchen Situation besonders gefährdet sind“, berichtet er.

Im Moment, so die Schilderung von Senad Tahiri, haben die beiden von einem Priester eine notdürftige Unterkunft bekommen, nachdem sie zwischenzeitlich auf der Straße gelebt haben. Ihre Familie unterstützt sie nach Kräften finanziell, ansonsten wären sie völlig mittellos. Eine Änderung dieser Situation sei nicht in Sicht. Obwohl mittlerweile serbische Geburtsurkunden vorliegen, geht aus Sicht des serbischen Staates nichts ohne Wohnsitzanmeldung.

Für Medina Bozza, eine Freundin der beiden Abgeschobenen, die die Petition initiiert hat ist klar: „Sie müssen zurück, denn sie gehörten hierher. Hier haben sie ihre Familie und Freunde, dort haben sie nichts. Sie kennen niemanden und können die Sprache nicht, weil sie hier immer nur Deutsch gesprochen haben. Sie haben keine Möglichkeit, eine Wohnung oder Arbeit oder auch nur Sozialhilfe oder Krankenversicherung zu bekommen. Weil sie keine Ausweise haben, ist es sogar schwierig, ihnen Geld zu schicken.“

 „Die Tahiri-Schwestern sind Opfer der aktuellen Abschiebungs-Hysterie. Die Behörden haben da keinen Blick auf die Menschen“, kritisierte Walter Schlecht. Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg stimmt dieser Einschätzung zu und verweist auf die Statistiken zu den Sammelabschiebungen in die Westbalkan-Staaten: „Unseren Schätzungen zufolge ist eine große Mehrheit der Abgeschobenen seit 2015 oder länger in Deutschland. Fälle wie diese, in denen Menschen Jahrzehnten in Deutschland gelebt haben, teilweise hier geboren sind, und ins absolute Nichts abgeschoben werden, sind leider auch keine Seltenheit, sondern werden uns immer wieder gemeldet.“

Kritisiert wurde auch, dass die Ausländerbehörden entgegen der Beschlusslage der Landesregierung offensichtlich nicht konsequent über die existierenden Bleiberechtsregelungen aufklären. „Viele dieser Abschiebungen würden sich verhindern lassen, wenn die Personen die Bleiberechtsoptionen in Anspruch nehmen würden. Doch oft wissen sie nicht davon. Für die Tahiri-Schwestern wurde zum Beispiel nie ein Härtefallantrag gestellt. Es wird gerne so getan, als seien diese Abschiebungen alternativlos, man würde nur das Recht durchsetzen. Unerwähnt bleibt dabei, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, im Rahmen des geltenden Rechts Humanität walten zu lassen und ein Bleiberecht zu gewähren – gerade in Fälle wie diesem. Entscheidend ist der politische Wille, der offensichtlich nicht vorhanden ist“, so Seán McGinley.

Die Unterstützer*innen hoffen, dass die große öffentliche Aufmerksamkeit für diesen Fall dazu führen wird, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg eine Wiedereinreise der Tahiri-Schwestern prüft. Diesen Wunsch gab Medina Bozza dem Mitarbeiter des Innenministeriums mit auf den Weg. „Wir werden Ihr Schreiben prüfen“, sagte er.


Der Weg zum unbefristeten Aufenthaltstitel

Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben – beispielsweise deshalb, weil ihnen im Asylverfahren ein Schutzstatus zugesprochen wurde oder weil sie nach einem erfolglosen Asylantrag auf anderem Wege ein Bleiberecht erhalten haben – stellt sich oft irgendwann die Frage, wie sie ihren Aufenthalt verfestigen können. Diese Arbeitshilfe erklärt, unter welchen Umständen welche Personengruppen einen unbefristeten Aufenthaltstitel – zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, und unter welchen Umständen ein unbefristeter Aufenthaltstitel erlöschen oder widerrufen werden kann.


Die Beschäftigungsduldung

Ab Januar 2020 besteht für Geduldete, die schon lange arbeiten und weitere Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, eine Beschäftigungsduldung zu erhalten. Eine neue Broschüre des Flüchtlingsrats BW erklärt, was die Beschäftigungsduldung ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie erteilt werden kann, und wie die Beschäftigungsduldung zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Die Broschüre liegt nur in deutscher Sprache vor und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte. Ab Januar kann man die Broschüre als Druckversion erhalten, Vorbestellungen sind unter info@fluechtlingsrat-bw.de möglich.


Arbeitshilfe „Das Asylbewerberleistungsgesetz“

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zum Thema „Soziale Rechte für Geflüchtete – Das Asylbewerberleistungsgesetz“ herausgegeben. Autor ist Claudius Voigt. Die Arbeitshilfe beinhaltet die neuen rechtlichen Änderungen im Hinblick auf die Asylbewerberleistungen durch das Migrationspaket und ist eine Vorabveröffentlichung, die Teil der umfangreicheren Arbeitshilfe „Soziale Rechte für Geflüchtete“ sein soll, die demnächst in einer aktualisierten dritten Auflage erscheinen wird.


EuGH: Neuer Asylantrag bei menschenunwürdigen Zuständen in anderen EU-Staaten zulässig

In einem Beschluss gegen Deutschland vom 13. November 2019 hat der EuGH bekräftigt, dass unmenschliche Lebensverhältnisse innerhalb der EU können nicht ignoriert werden können. Wenn Geflüchteten in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie anerkannt sind, Menschenrechtsverletzungen drohen, darf ihr Antrag hier nicht als „unzulässig“ abgelehnt werden. Konkret ging es in dem Verfahren um syrische Staatsangehörige, die in Bulgarien einen Flüchtlingsstatus bekommen haben und 2014 aufgrund der schlechten Lebensbedingungen für Flüchtlinge von dort weiter nach Deutschland geflohen sind. Hier haben sie erneut Asylanträge gestellt, die vom BAMF wegen der schon bestehenden Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien als „unzulässig“ abgelehnt worden sind.


Das Rechtsdienstleistungsgesetz – Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Beratung in den Migrationsfachdiensten

Die Broschüre des AWO-Bundesverbands informiert über die Voraussetzungen, unter denen im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit sowie der Asylverfahrens- und Migrationsberatung rechtliche Hinweise gegeben werden können. Grundsätzlich ist die Rechtsberatung zwar sogenannten Volljurist*innen vorbehalten, das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ermöglicht aber Ausnahmen, wenn es sich um unentgeltliche Unterstützung handelt und wenn die beratenden Personen unter Anleitung einer juristisch qualifizierten Person handeln. Die Broschüre stellt unter anderem dar, welche Rechtsdienstleistungen zulässig sind und was bei der Beratung beachtet werden muss.